Die Architektur der Geheimdienste : Deutschlands Nachrichtendienste: gescholten und geheim

02.08.2012 22:34 Uhrvon
Die Geheimdienst sollen die BRD vor Angriffen schützen. Foto: Fotolia, Montage: Thomas Mika
Die Geheimdienst sollen die BRD vor Angriffen schützen. - Foto: Fotolia, Montage: Thomas Mika

Ihre Arbeit stand in Deutschland nie besonders hoch im Kurs. Seit den Pannen bei der Fahndung nach der Thüringer Terrorbande hat vor allem das Image des Verfassungsschutzes weiter gelitten. Wer sind und was tun die Nachrichtendienste?

Es war für den Verfassungsschutz nie einfach, von der Öffentlichkeit akzeptiert zu werden. Doch so heftig wie jetzt ist wohl selten Kritik über den Nachrichtendienst hereingebrochen. Das Versagen bei der Suche nach der Terrorbande „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und die Vernichtung sensibler Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz haben eine Debatte ausgelöst, in der sogar die Notwendigkeit der Institution infrage gestellt wird.

Betroffen ist auch der Militärische Abschirmdienst. Unbehelligt bleibt derzeit der Bundesnachrichtendienst, der allerdings früher mit Affären belastet war. In den Phasen der Aufregung kommt jedoch oft zu kurz, wie die Nachrichtendienste überhaupt aufgestellt sind – und was sie zu leisten haben. Dass Veränderungen nötig sind, ist allerdings offenkundig. Ende August wird sich die Innenministerkonferenz bei einem  Sondertreffen mit einer Reform der Verfassungsschutzbehörden befassen.

BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ(BfV)

Aufgaben: Als am 27. September 1950 das Bundesgesetzblatt die Gründung des BfV verkündete, war die Stoßrichtung klar. Die Regierung von Konrad Adenauer sah die junge Republik gefährdet durch Altnazis und Kommunisten. Der Kalte Krieg war längst im Gange und der heiße Krieg samt braunem Terror noch sehr präsent. Landesbehörden für Verfassungsschutz gab es zunächst nicht, außerdem stand das BfV noch jahrelang unter Kontrolle der Westalliierten. Heute ist das Amt eine Art Holding für die Nachrichtendienste der 16 Bundesländer.

Das BfV ist als Frühwarnsystem für die Beobachtung von rechten und linken Extremisten, Islamisten, ausländischen Extremisten jenseits des Islamismus, Terroristen aller Art und Scientology zuständig. Hinzu kommt die Abwehr von Spionage und Proliferation, also der Verbreitung von Komponenten für Massenvernichtungswaffen, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz und die Auswertung „Elektronischer Angriffe“.

Polizei und Nachrichtendienste sind in Deutschland strikt getrennt. Das Trennungsgebot bedeutet für den Verfassungsschutz, keine polizeiliche Befugnisse zu haben. Die Mitarbeiter tragen auch keine Waffen. Andererseits kann der Nachrichtendienst im Unterschied zur Polizei schon beobachtend tätig werden, wenn Verfassungsfeinde noch keine Straftat begangen oder geplant haben. Es reicht der begründete Verdacht auf Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung.

Die Opfer des NSU-Terrors

Andere demokratische Staaten verzichten auf ein Trennungsgebot. In den USA beispielsweise ist das FBI zugleich Polizei und Nachrichtendienst. Das deutsche Trennungsgebot ist eine Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem so mächtigen wie furchtbaren Reichssicherheitshauptamt des NS-Regimes. Der Verfassungsschutz und die weiteren Nachrichtendienste kooperieren allerdings mit der Polizei, unter anderem in Gremien wie dem „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ), dem „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) und dem Ende 2011 gebildeten „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR). Die Weitergabe von Informationen über potenziell straffällige Verfassungsfeinde gehört zu den Pflichten der Dienste.

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