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Echte Ehe, voll begünstigt: Der Profifußballer Bastian Schweinsteiger und die Tennisspielerin Ana Ivanovi· bei ihrer Hochzeit in Venedig vergangene Woche.

© Jörg Carstensen/dpa

Ehe light: Wer nicht heiraten will, muss noch Geduld haben

Ein unverheiratetes Paar klagt auf steuerliche Anerkennung seiner Lebenspartnerschaft - mit Recht, aber zu früh. Ein Kommentar.

Gleich, gleicher, am gleichsten. So geht es seit Jahren beim Thema Mannfraufamilie, und mit einem Rechtsstreit aus Münster geht es in eine neue Runde: Das dortige Finanzgericht hat entschieden, dass es recht und gerecht sein soll, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Partnerschaft dank Übertragung des Ehegattensplittings ihr Netto mehren, während ungleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Partnerschaft darauf keinen Anspruch haben.

Fair? Immerhin originell, die Kläger. Ein Paar in guten Verhältnissen, er ist Geschäftsführer mit einem Jahresgehalt von rund 110 000 Euro, sie macht das, was viele Frauen machen, wenn Geld und ein paar Kinder – hier sind es vier – im Haushalt sind. Eigenes Einkommen ist dann mäßig wichtig. Unmodern, kann aber auch glücklich machen, zumindest auf Zeit.

Der sogenannte Splittingvorteil wäre in solchen Fällen am größten. Das Paar dürfte bei Anwendung des Ehe-Tarifs mit einigen tausend Euro mehr pro Jahr rechnen. Das könnten die beiden vermutlich gut gebrauchen. Vier Kinder kosten nicht nur Nerven. Argumentiert haben die beiden damit, dass im neuen Einkommensteuergesetz die Begriffe „Lebenspartner“ und „Lebenspartnerschaft“ verwendet werden, ohne sie zu definieren. „Lebenspartner“, das seien sie auch, sagen sie, wenn auch nicht wie eingetragene Partner, die seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 Anspruch auf den Steuervorteil haben.

Das Gericht hielt sich an gängige Lehrmeinung: Die Homo-Ehe sei wie die Ehe eine rechtliche Bindung, die beide Partner verpflichtet, füreinander einzustehen. Das rechtfertige es, sie zu privilegieren. Es gebe bisher nur eine „Lebenspartnerschaft“, und die gebe es nun mal nur für Gleichgeschlechtliche. Andererseits: Auch Nichteheliche stehen füreinander ein, etwa bei Bezug von Hartz IV.

Wenn wir uns erinnern, hat auch die Gleichstellung zwischen Lebenspartnern und Eheleuten einmal so angefangen. Erst große Unterschiede, dann haben die Gerichte sie immer weiter eingedampft. Pensionen, Zulagen, Adoption, Steuern. Es wurde immer gleicher, denn um den verbliebenen Sinn des Ganzen, Familien zu unterstützen, ging es immer weniger. Im Übrigen stehen auch und gerade nichteheliche Partner füreinander ein. Warum sollte der Steuergesetzgeber nicht an den Fakten anknüpfen, statt an Papier?

Ganz einfach: Weil es dauert. Klassische konservative Politik. Warten als Reaktion auf Wandel. So warten wir immer noch, dass Schwule und Lesben endlich heiraten dürfen wie andere auch und das dann Ehe genannt wird. Wenn es soweit ist, könnten die Nichtehelichen sich in einer neuen Form der Lebenspartnerschaft eintragen lassen, die dann über Jahre schrittweise der Ehe angenähert wird. Nichteheliche werden weiter Geduld brauchen. Oder den Mut, zu heiraten.

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