zum Hauptinhalt

Eingetragene Partnerschaft: Zehn Jahre Homoehe in Deutschland

Vor zehn Jahren wurde sie eingeführt: Inzwischen leben 23 000 gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragene Partnerschaft. Von einer Gleichstellung mit der Ehe kann bis heute keine Rede sein.

Am 1. August 2001 zogen die ersten schwulen und lesbischen Paare zum Standesamt. Denn erstmals konnten sie ihren Lebensgemeinschaften einen rechtlichen Rahmen geben. Inzwischen sind ihnen 23 000 gleichgeschlechtliche Paare gefolgt. Doch zehn Jahre nach Inkrafttreten des eingetragenen Partnerschaftsgesetzes kann von einer Gleichstellung mit der Ehe noch nicht die Rede sein.

Den ersten Schritt auf dem Weg zur gesetzlich anerkannten Partnerschaft machte 1994 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in ihrer ersten Amtszeit. Der Paragraf 175, im Jahr 1872 mit Inkrafttreten des Reichsgesetzstrafbuches eingeführt, wurde wieder abgeschafft. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Doch vor allem die Schwulenverbände verlangten mehr. So wurde im November 2000 im Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Doch der Bundesrat mauerte. Das Gesetz musste in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen aber nur einer in Kraft trat. Lesben und Schwulen spotteten, jetzt habe man zwar alle Pflichten wie in einer Ehe, aber nicht dieselben Rechte. Auf Initiative des Grünen-Politikers Volker Beck wurde im Sommer 2004 ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vorgelegt. Es trat 2005 in Kraft.

Inzwischen hat der rechtliche Rahmen für homosexuelle Partner bewirkt, das Schwule und Lesben vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht und beim Erbrecht mit Ehegatten gleichgestellt sind. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nach „vier Jahren Stillstand“, wie Leutheusser-Schnarrenberger betont, bewirkt, dass eingetragene Lebenspartner bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer nicht mehr benachteiligt werden. Doch zwei große Baustellen gibt es noch: die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false