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Online-Einreiseformular für die USA

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Einreiseverbot: Die Grenzen der Freiheit: Wenn Deutsche nicht in die USA dürfen

Immer wieder wird Deutschen die Einreise in die USA verwehrt. Für die Bundesregierung besteht dennoch in dieser Angelegenheit „kein Handlungsbedarf“, wie die Linken-Politikerin Halina Wawzyniak von der Bundesregierung erfuhr.

Von Matthias Meisner

Für die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist es ein Fall, der vermutlich stellvertretend für viele andere steht. Ende September wurde dem deutschen Schriftsteller Ilja Trojanow am brasilianischen Flughafen Salvador da Bahia beim Einchecken erklärt, er dürfe nicht mit American Airlines nach Miami fliegen. Dies, wie Wawzyniak sagt, ohne Angaben von Gründen. Trojanow hatte zuvor die Überwachungspraxis des US-Geheimdienstes NSA angeprangert und in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel gefordert, etwas gegen die von Edward Snowden aufgedeckten Spähmechanismen zu tun.

„Es ist nicht auszuschließen, dass die USA kritischen Personen gezielt die Einreise verwehren“, sagt die Linken-Politikerin. Sie schickte der Bundesregierung einen Fragenkatalog – und erhielt jetzt die Antworten von Michael Roth (SPD), dem neuen Staatsminister im Auswärtigen Amt. Für Wawzyniak fallen die unbefriedigend aus: Denn zum einen erklärt die Bundesregierung, dass ihr die Zahl der seit 2001 – den Anschlägen vom 11. September – von den USA zurückgewiesener deutscher Staatsangehöriger nicht bekannt sei. Und von Fällen, in denen eine überwachungskritische Haltung Grund für die Einreiseverweigerung gewesen sein könnte, weiß sie angeblich nichts. „Die Meinungsfreiheit und das Recht der freien Rede sind in den USA als Grundrecht geschützt“, schreibt Staatsminister Roth: „Die Bundesregierung verfügt über keinerlei Erkenntnisse, dass die Vereinigten Staaten von Amerika aus politischen Gründen deutschen Staatsangehörigen die Einreise verwehren.“

Was den Schriftsteller Trojanow angeht: Der habe nach seiner Rückkehr nach Deutschland beim amerikanischen Generalkonsulat in München ein Visum für die USA bekommen – im November sei er dann in New York öffentlich aufgetreten und habe sich auf einer öffentlichen Veranstaltung offenbar „kritisch zu Abhöraktivitäten amerikanischer Behörden“ geäußert.

Nur für 2008 übermittelten die USA eine Übersicht über zurückgewiesene Bundesbürger

Nur einmal, für 2008, übermittelten die US-Behörden der Bundesregierung eine Übersicht über zurückgewiesene Bundesbürger – damals wurde 115 Deutschen die Einreise „wegen eines kriminellen oder staatsschutzrelevanten Hintergrunds verweigert“. Bekannt sei, dass beim amerikanischen Heimatschutzministerium eine sogenannte „No-Fly“-Liste existiere, mit Daten von Personen, die nicht befördert werden dürfen in zivilen Flugzeugen, die die USA an- oder überfliegen beziehungsweise dort starten. Kriterium für die Aufnahme dort sei der „hinreichende Verdacht“, wonach eine Person „an Handlungen beteiligt ist oder war“, die mit Terrorismus „im Zusammenhang stehen“.

Grundsätzlich würden sich die amerikanischen Einreisebehörden „einzelfallbezogen intensiv“ mit den Argumenten von Bundesbürgern auseinandersetzen und gegebenenfalls „nach neuem Sachvortrag“ das Visum erteilen, schreibt Roth. Aus Sicht der Bundesregierung bestehe wegen verweigerter Einreisegenehmigungen „kein Handlungsbedarf“. Die Linke Wawzyniak entgegnet: Es bestehe offensichtlich von deutscher Seite „kein Interesse“ den Einreiseverweigerungen nachzugehen. „Das ist für mich inakzeptabel.“

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