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Mehr Menschen sollen Organe spenden. Doch Grüne und Linke sind dagegen, dass Patientendaten ohne Zustimmung für Forschungsprojekte an die Industrie gehen.  

© dapd

Update

Entscheidungslösung: Bundestag beschließt Reform der Organspende

Der Bundestag hat beschlossen, dass sich künftig alle Krankenversicherten, die älter als 16 sind, zur Organspende erklären sollen. Unterdessen gerät die Deutsche Stiftung Organtransplantation in die Kritik. Bei der SPD heißt es, sie arbeite nur noch "auf Bewährung".

Der Bundestag hat eine umfassende Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Vor der Bundestagsabstimmung über das Transplantationsgesetz war immer mehr Kritik an der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) laut geworden. Auch die SPD hatte klargestellt, dass sie starke Bedenken gegen die derzeitige Konstruktion und Arbeitsweise der DSO hat. „Die DSO ist auf Bewährung unterwegs“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Karl Lauterbach, dem Tagesspiegel. Die Stiftung müsse jetzt „dringend ihre Effektivität unter Beweis stellen“, und bei neuerlichen Skandalen werde es „null Toleranz geben“. Man werde dann die Struktur der Stiftung und ihre Zuständigkeit „völlig neu überdenken“.

Im Bundestag geht es am Freitag zum einen um die sogenannte Entscheidungslösung, wonach künftig alle Bürger über 16 Jahren regelmäßig nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden sollen. Dies wurde nun beschlossen. Zum anderen geht es um strukturelle Änderungen im System der Organspende. So sollen alle größeren Kliniken künftig Transplantationsbeauftragte beschäftigen, und auch die Rolle der DSO soll gestärkt werden. Gleichzeitig werden die Berichtspflichten der Stiftung, die wegen Vettern- und Misswirtschaft in die Schlagzeilen geraten war, erweitert.

Grüne und Linkspartei kündigten an, diesem Teil der Reform nicht zuzustimmen, weil das Problem mit der DSO nicht grundsätzlich angegangen werde. Zudem stören sie sich an einem Gesetzespassus, wonach personenbezogene Daten von Organspendern und -empfängern auch ohne deren Einwilligung für Forschungszwecke an die Pharmaindustrie weitergegeben werden dürfen.

Die Deutsche Hospizstiftung forderte, die Gesetzesvorhaben zu splitten. Über die Entscheidungslösung könne gleich befunden werden, sagte Verbandschef Eugen Brysch dem Tagesspiegel. Für die Struktur-, Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen jedoch müsse sich der Bundestag mehr Zeit nehmen.

Und private Organisationen dürften „nicht weiterhin über die Organentnahme und -verteilung entscheiden“. Die DSO wollte die Kritik nicht kommentieren. Sie legte nur Wert auf die Feststellung, dass ihr kaufmännischer Vorstand im April nicht zurücktreten musste, sondern dies freiwillig getan habe, „um das Thema Organspende nicht weiter zu beschädigen“.

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