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Erste Hürde genommen: Gesetzentwurf zur Beschneidung passiert Bundesrat

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat die erste Hürde im Bundesrat genommen. Einwendungen gegen die Regelung fanden am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit.

Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sprach von einem „Konflikt unterschiedlicher Rechtsgüter“. Es müssten Lösungen gefunden werden, die befriedend wirken. Dies werde mit dem Gesetzentwurf erreicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), nannte die Neuregelung „einen wichtigen Beitrag dazu, den Zustand der Rechtsunsicherheit zu beheben“.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität. (dpa)

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