Erste Hürde genommen : Gesetzentwurf zur Beschneidung passiert Bundesrat

02.11.2012 14:23 Uhr
  • Am 07. Mai 2012 fällte das Landgericht in Köln ein folgenschweres Urteil: Es wertete die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung. Der ausführende Arzt wurde zwar nicht verurteilt. Unter Juden und Muslimen herrscht seither aber Unsicherheit. Wer Beschneidungen durchführt macht sich nämlich dem Urteil zufolge im Prinzip strafbar. Es entspann sich eine Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit. Foto: dpa
    Am 07. Mai 2012 fällte das Landgericht in Köln ein folgenschweres Urteil: Es wertete die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung. Der ausführende Arzt wurde... - Foto: dpa
  • Die Richter argumentierten, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Die Eltern sollten abwarten, bis das Kind alt genug sei, um sich selbst für den Eingriff zu entscheiden. Foto: dapd
    Die Richter argumentierten, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Die Eltern sollten abwarten, bis das Kind alt genug sei, um sich... - Foto: dapd
  • Das Entfernen der Vorhaut ist im Judentum und dem Islam Tradition. Im jüdischen Glauben wird der Eingriff acht Tage nach der Geburt vorgenommen. Im Islam erfolgt die Zeremonie später. Das Bild zeigt eine Beschneidung in Istanbul im Jahr 2009. In Deutschland werden Beschneidungen meist von Ärzten vorgenommen. Foto: dpa
    Das Entfernen der Vorhaut ist im Judentum und dem Islam Tradition. Im jüdischen Glauben wird der Eingriff acht Tage nach der Geburt vorgenommen. Im Islam erfolgt die Zeremonie... - Foto: dpa

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat die erste Hürde im Bundesrat genommen. Einwendungen gegen die Regelung fanden am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit.

Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sprach von einem „Konflikt unterschiedlicher Rechtsgüter“. Es müssten Lösungen gefunden werden, die befriedend wirken. Dies werde mit dem Gesetzentwurf erreicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), nannte die Neuregelung „einen wichtigen Beitrag dazu, den Zustand der Rechtsunsicherheit zu beheben“.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität. (dpa)

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