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Die Gegner des Genozid-Gesetzes werfen dem Staatschef Sarkozy vor, er wolle damit bei den armenisch-stämmigen Franzosen auf Stimmenfang gehen.

© dpa

Frankreich: Parlamentarier halten Genozid-Gesetz für verfassungswidrig

Das umstrittene Genozid-Gesetz in Frankreich geht vor das Oberste Gericht. Mehr als 100 Abgeordnete aus Senat und Nationalversammlung wollen gegen den Beschluss, die Leugnung von Völkermorden unter Strafe zu stellen, klagen.

Über 70 Senatoren gehen vor dem Obersten Gericht Frankreichs gegen das umstrittene Genozid-Gesetz vor. Die Abgeordneten gehörten allen politischen Lagern an, sagte der linke Senator Jacques Mezard am Dienstag in Paris. Weitere 50 Parlamentarier aus der Nationalversammlung beteiligten sich an dem Vorstoß. Auch Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP, die das Gesetz eingebracht hatte, schlossen sich dem Gang vor den Verfassungsrat an. Dieser prüft ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Für eine Anrufung des Verfassungsrates sind eigentlich nur 60 Abgeordnete nötig.

Der Verfassungsrat muss innerhalb eines Monats über den Einspruch entscheiden. Das Verbot von Völkermord-Leugnungen, welches auch den Massenmord an Armeniern im Osmanischen Reich als Genozid festschreibt, hatte das Klima zwischen Frankreich und der Türkei erheblich belastet. Der türkische Regierungschef Tayyip Erdogan bezeichnete das Gesetz als “rassistisch und diskriminierend“. Bereits im Dezember hatte die Zustimmung der französischen Nationalversammlung zu dem Gesetz zu großem Unmut in der türkischen Regierung geführt. Der Botschafter in Paris wurde zeitweise abgezogen, die militärischen Beziehungen auf Eis gelegt.

Der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan begrüßte die Initiative, die das Gesetz nun vorerst gestoppt hat: „Ich hoffe, dass der Verfassungsrat das Notwendige tun wird“, sagte er in Ankara.

Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy, dem die Türkei vorgeworfen hatte, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben, machte seine Ablehnung der Verfassungsratsinitiative deutlich. Vor UMP-Abgeordneten sagte er Teilnehmern zufolge: „Das ist nicht hilfreich.“ Nach Ansicht der Türkei will sich Sarkozy durch das Gesetz die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr sichern.

Der Senat hatte vor einer Woche das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords entschieden zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus.

Die türkische Regierung hatte nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zunächst auf eine Verschärfung von bereits im Dezember verhängten Sanktionen gegen Frankreich verzichtet. Die Türkei hatte damals ihren Botschafter aus Paris zurückbeordert und die militärische Zusammenarbeit ausgesetzt.

Nun hob Erdogan in Ankara mit Blick auf die Anrufung des Verfassungsrates hervor: „Der Schritt entspricht dem, was wir von Frankreich erwarten.“ Der Verfassungsrat muss sich binnen eines Monats zu dem Einspruch gegen das Gesetz äußern, auf Antrag der Regierung auch innerhalb einer verkürzten Frist von acht Tagen. (AFP/Reuters)

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