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Politik: Freispruch für Skinhead in Halle

Halle - Die Hinterbliebenen sind erschüttert. Auch im zweiten Prozess ist der ehemalige Skinhead Andreas S.

Von Frank Jansen

Halle - Die Hinterbliebenen sind erschüttert. Auch im zweiten Prozess ist der ehemalige Skinhead Andreas S. freigesprochen worden, der im April 2000 in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) den Rentner Helmut Sackers erstochen hatte. Die Bluttat sei wieder nicht ernst genommen worden, sagte die Schwester des Opfers, Irmgard Sackers-Bükers, als das Landgericht Halle am Montag nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden hatte. Obwohl Andreas S. die Grenzen des Rechts auf Notwehr überschritten und im Prozess gelogen habe, sei nicht auszuschließen, dass der psychisch labile Mann in einem „intensiven Notwehrexzess“ zugestochen hat, sagte der Vorsitzende Richter, Hans Lilie.

In erster Instanz hatte das Landgericht Magdeburg im November 2000 dem Angeklagten Notwehr zugebilligt und ihn freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall ans Landgericht Halle, wo der neue Prozess im August 2004 begann.

Der in einem Plattenbau lebende Helmut Sackers hatte am Abend des 29. April 2000 die Polizei gerufen, als aus der Wohnung von Andreas S. das Horst-Wessel- Lied dröhnte. Zwei Beamte sprachen mit S. und gingen wieder. Eine knappe Stunde später eskalierte der Konflikt. Im oder vor dem Eingang des Plattenbaus versetzte der Skinhead dem Rentner, der seinen Hund ausführte, zwei Fausthiebe. Sackers kämpfte, dann zog der Skinhead ein Messer und stach viermal zu. Sackers verblutete im Treppenhaus.

Der frühere Bremer Bürgermeister Hans Koschnick und weitere Prominente riefen schon zu Beginn des Prozesses zu Spenden für die als Nebenkläger auftretenden Angehörigen auf, sollten sie nach einem Freispruch die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen – was nun eingetroffen ist. Diese überlegen, erneut Revision einzulegen.

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