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Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Dienstag neben ihrem Anwalt Mathias Grasel.

© Peter Kneffel/dpa

Frist für Beweisanträge: Im NSU-Prozess macht das Gericht jetzt Tempo

Das Terrorverfahren gegen Beate Zschäpe gilt als teuerster und längster Strafprozess der letzten Jahre. Nun verkündet Richter Götzl: Nur noch bis kommende Woche akzeptiert er neue Beweisanträge.

Der Prozess um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) geht nach bald vier Jahren seinem Ende entgegen. Das Oberlandesgericht München setzte den Beteiligten am Dienstag eine letzte Frist für Beweisanträge. Bis zum 14. März haben die Prozessparteien dafür nun noch Zeit.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer wegen der Verbrechen des NSU dauere inzwischen mehr als 350 Verhandlungstage. Aktuell seien „keine Anträge der Prozessbeteiligten mehr zu entscheiden, da diesen entweder nachgegangen wurde oder sie abschlägig beschieden wurden“. Sollten Anträge nach der Frist noch eingehen, könnten sie allein deswegen abgelehnt werden. Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme folgen in Strafprozessen gewöhnlich die Plädoyers und danach das Urteil.

Das Gericht hatte am Dienstag zudem ein letztes Beweisstück gesichtet. Dabei handelt es sich um ein handschriftlich - mutmaßlich von Uwe Mundlos verfasstes - Drehbuch für das zynische NSU-Bekennervideo. Darin sind zahlreiche Sequenzen aus Paulchen-Panther-Trickfilmen verzeichnet, von denen Teile später in dem Bekennervideo auftauchten. Außerdem finden sich darin die Namen von neun Mordopfern mit Geburts- und Todesdaten, die mutmaßlich von den NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen wurden, sowie detaillierte Anleitungen zur Bedienung von Software zur Videobearbeitung.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte in einer ihrer Aussagen bestritten, von den Morden oder dem Bekennervideo des NSU gewusst oder daran mitgearbeitet zu haben. Eine Wette mit Böhnhardt, bei der es um Videoschnitte ging, hatte sie damit erklärt, dass sie Werbeblöcke aus TV-Serien schneiden sollte. Dafür habe eine Fernbedienung genügt. Videoschnitt am Computer beherrsche sie nicht.

Wohllebens Anwalt deutet neue Befangenheitsanträge an

Andere noch offene Beweisanträge hatte das Gericht am Dienstag abgelehnt. Der Anwalt des mitangeklagten mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben, Olaf Klemke, kündigte daraufhin „unverzüglich zu stellende prozessuale Anträge“ an. Damit sind üblicherweise Befangenheitsanträge gemeint. Das Gericht unterbrach die Verhandlung bis Mittwochmittag.

Der NSU-Prozess hatte am 6. Mai 2013 unter großem Medieninteresse begonnen. Das Verfahren soll die Serie von Morden, Anschlägen und Überfällen juristisch aufarbeiten, die die Bundesanwaltschaft Zschäpe und ihren langjährigen Freunden Mundlos und Böhnhardt vorwirft.

Während ihres fast 14 Jahre währenden gemeinsamen Lebens im Untergrund in Chemnitz und Zwickau sollen Mundlos und Böhnhardt durchs Land gereist sein und zehn Menschen ermordet haben. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. In diesem Fällen nimmt die Anklage Rassismus als Motiv an. Zudem sollen die beiden die Heilbronner Polizistin Michéle Kiesewetter erschossen haben, in diesem Fall aus Hass auf den Staat. (dpa)

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