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Politik: Geldstrafen für Funktionäre der NPD

Itzehoe - Das auf vier Verhandlungstage angesetzte Berufungsverfahren vor dem Landgericht Itzehoe gegen drei Funktionäre der NPD ist am Donnerstag abgeschlossen worden. Das schnelle Prozessende war möglich, weil die Angeklagten den Straftatbestand der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung zugaben.

Itzehoe - Das auf vier Verhandlungstage angesetzte Berufungsverfahren vor dem Landgericht Itzehoe gegen drei Funktionäre der NPD ist am Donnerstag abgeschlossen worden. Das schnelle Prozessende war möglich, weil die Angeklagten den Straftatbestand der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung zugaben. Einer der Angeklagten war der NPD-Landesvorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Köster, der nun auch Fraktionsvize im Landtag ist.

Nach dem Schuldeingeständnis des Trios folgte eine einvernehmliche Übereinkunft aller Prozessbeteiligten, die vom Amtsgericht im Vorjahr verhängten sechsmonatigen Bewährungsstrafen aufzuheben und in Geldstrafen mit maximal 90 Tagessätzen umzuwandeln. Damit sind die Angeklagten zwar verurteilt, aber gelten auf Grund der Tagessatzhöhe als nicht vorbestraft und haben keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.

Neben Köster waren der ehemalige NPD-Landesvorsitzende aus Schleswig-Holstein, Ingo Stawitz, sowie der als Parteiordner eingesetzte Mario I. angeklagt. Sie hatten anlässlich ihres Landtagswahlkampfauftaktes am 4. Dezember 2004 auf eine Gegendemonstrantin eingetreten und -geschlagen. Die Angeklagten hatten sich stets auf ihr Notwehrrecht berufen, weil aus der Gegendemonstration Steine geflogen waren. Sie argumentierten, sie wollten die Frau festnehmen und der Polizei übergeben. Weder das Amts- noch das Landgericht ließen dies gelten. Köster muss nun 5400 Euro als Strafe zahlen. Mario I. muss 1350, Stawitz 900 Euro berappen. Das Landgericht berücksichtigte damit die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der Angeklagten.

Nach dem Urteil forderten die Fraktionen von CDU und Linkspartei/PDS Köster zum Verzicht auf sein Landtagsmandats auf.

Dieter Hanisch

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