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Sieht noch zahlreiche Reformbaustellen im System: der Patientenbeauftragte der Regierung, Karl-Josef Laumann.

© Mike Wolff

Gesundheits- und Pflegesystem: Patientenbeauftragter attackiert Krankenkassen

Der Patientenbeauftragte der Regierung will, dass Pflege-Gutachter nicht länger mit den Krankenkassen verbandelt sind. Und er hat noch viele andere Reformideen.

Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, drängt auf Reformen im Gesundheitssystem. Gleichzeitig kritisierte er die gesetzlichen Krankenkassen scharf. Es sei traurig, „dass ihnen der Gesetzgeber habe vorschreiben müssen, „dass bei medizinischen Hilfsmitteln nicht bloß der Preis, sondern auch die Qualität zu stimmen hat“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin. Und eine Studie seines Hauses über die Umsetzung der Patientenrechte sei zu einer Anklage „einzigen Anklage“ gegen die Versicherer geraten. Die Kassen sollten dringend „an sich arbeiten“.

Gutachter als verlängerter Arm der Kassen?

Unter anderem forderte der Staatssekretär, den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK), der für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit zuständig ist, neu zu organisieren. Viele Versicherte empfänden ihn „als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen“, sagte Laumann.

Da MDK-Entscheidungen für Pflegebedürftige und Patienten oft enorme finanzielle Auswirkungen hätten, bedürfe es einer klaren inhaltlichen und personellen Trennung. Die es bisher nicht gebe. Schließlich dürften derzeit bis zu 25 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder des MDK hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Außerdem kämen die Richtlinien für den MDK vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pflegebedürftige und Krankgeschriebene müssten auf die Unabhängigkeit der Gutachter vertrauen können, betonte der Patientenbeauftragte - und zwar "ohne jeden Zweifel". Der Medizinische Dienst müsse deshalb „völlig von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“.

Schwierige Beweislast bei Behandlungsfehlern

Bei vermuteten Behandlungsfehlern müsse Versicherten auch die Beweislast erleichtert werden, verlangte Laumann. Da in der Medizin zweifellose Nachweise kaum zu führen seien und wegen Vorerkrankungen oder Arzneiwirkungen fast immer mehrere mögliche Ursachen in Betracht kämen, müsse es „künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist“. Und die bisherige Vorgabe, wonach die Kassen ihre Versicherten bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen sollen, sei zur Muss-Regelung umzuwandeln.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte müsse jeder „immer und überall“ Zugang zu seiner Patientenakte erhalten, forderte der Beauftragte außerdem. „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können.“ Im übrigen seien Patienten trotz ihres Rechtes oft auch gegenüber Ärzten gezwungen, „sehr energisch aufzutreten“, um ihre Akten einsehen zu können, sagte Laumann. Das System müsse sich „daran gewöhnen, dass es transparenter wird“.

Um Missbrauch mit Selbstzahlerleistungen auszuschließen, forderte der Staatssekretär, dass Ärzte in ihren Praxen künftig schriftlich über Nutzen und Risiken ihrer zusätzlichen Offerten informieren müssen. Wegen der fachlichen Neutralität sollte dieses Für und Wider, so sein Vorschlag, von den Experten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen werden.

Mehr Einfluss für die Pflegebranche

Weiter drängte der CDU-Politiker auf eine stärkere Einbindung des Pflegepersonals in die Gremien der Selbstverwaltung. Wenn dort über Pflegethemen entschieden werde, „sitzen Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser mit am Tisch – nur die Pflege selber nicht“, sagte Laumann. „Das ist unhaltbar.“ Bei Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung und Ausbildungsinhalten etwa müsse die Pflege erheblich stärker mitbestimmen dürfen.

Dafür benötige man eine Bundespflegekammer, so der Bevollmächtigte. Diese habe die Pflege dann auch im Gemeinsamen Bundesausschuss zu vertreten. „Und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen, so wie das bei der Vertretung der Zahnärzte der Fall ist.“

Dasselbe gelte für andere nichtakademische Gesundheitsberufe, wie etwa Physiotherapeuten. Auch sie müssten „stärker an die Entscheidungstische“.

Harsche Kritik auch an Privatversicherern

Bei seiner Krankenkassen-Schelte erinnerte Laumann an zahlreiche Beschwerden von Bürgern über die schlechte Qualität bestimmter Hilfsmittel, insbesondere bei Windeln gegen Inkontinenz. Daraufhin habe der GKV-Spitzenverband "nach sage und schreibe rund 23 Jahren" endlich sein Hilfsmittelverzeichnis für diesen Sektor überarbeitet. Auf diese Weise, so Laumann, sei "aufgeflogen", dass die Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen technische Neuerungen für die Betroffenen eine ganze Generation lang ignoriert habe. Und das, obwohl es sich um "Pfennigprodukte" gehandelt habe und eine bessere Qualität hier keineswegs beitragsrelevant gewesen wäre.

Harsche Kritik übte der Patientenbeauftragte aber auch an der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das Problem, dass Versicherten dort bei Prämiensteigerungen ein Wechsel zu anderen Unternehmen praktisch unmöglich sei, weil sie ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können, müsse „mal auf die politische Agenda“, drängte Laumann. Die bisherige Situation sei „nicht akzeptabel“, der PKV-Wettbewerb dürfe "nicht nur um junge gesunde Versicherte geführt werden". Und auf freiwilliger Basis finde die Branche hier offensichtlich keine Lösung.

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