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Einfacher und kostengünstiger. Ärzte fordern seit langem auch für Flüchtlinge die Ausgabe von Gesundheitskarten.

© ddp

Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Ohne Umweg zum Arzt

Mediziner und Opposition fordern seit langem eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Nun schaltet sich der Bund ein - und will zumindest den Ländern die Einführung einleichtern.

Nicht nur Opposition und SPD, auch die Mediziner drängeln seit Monaten. Für den Gang zum Arzt, so fordern sie, dürften Asylbewerber nicht auf die Genehmigung irgendwelcher Sachbearbeiter in den Sozialbehörden angewiesen sein. Doch obwohl sich dadurch sogar die Kosten nachweisbar senken lassen, hat sich außer Hamburg, Bremen und neuerdings Nordrhein-Westfalen noch kein weiteres Bundesland zur Ausgabe von Gesundheitskarten an Flüchtlinge aufgerafft. Zum einen, weil befürchtet wurde, dass eine derart offensichtliche Berechtigung zu kostenloser Gesundheitsversorgung einen weiteren „Anreiz“ zur Flucht nach Deutschland darstellen könne. Zum andern, weil dafür äußerst aufwändig mit einzelnen Kassen Verträge ausgehandelt werden mussten.

Beitragszahler werden nicht belastet

Letzteres soll für die Länder nun zumindest kein Hinderungsgrund mehr sein. Durch Änderungen im Sozialgesetzbuch will der Bund ihnen den Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen erleichtern, die für alle Kassen gelten. Ärzte können dann auch für Asylbewerber ganz normal über die Krankenversicherungskarte abrechnen. Und die Kassen erhalten das Geld von den Kommunen zurück. Die Beitragszahler werden nicht belastet.

Verabredet war dieser Schritt zwischen Bund und Ländern schon im Herbst 2014. Dass die Sache so lang gebraucht hat, lag aber nicht am Gesundheitsminister. Noch vor Ostern hatte Hermann Gröhe (CDU) dem Kanzleramt seine Vorschläge unterbreitet. Mitte Juni verständigte sich Angela Merkel mit den Ländern dann nochmal auf ein entsprechendes Vorgehen. Und jetzt endlich sollen die Erleichterungen in die Tat umgesetzt werden.

Nordrhein-Westfalen ist bereits vorgeprescht

Nordrhein-Westfalen wollte nicht so lange warten, es ist als erstes Flächenland vorgeprescht: Nach aufwändigen Verhandlungen hat es seit Ende August einen Vertrag mit mehreren großen Kassen in trockenen Tüchern, der den Kommunen die Einführung der Gesundheitskarte ermöglicht. Im Düsseldorfer Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass die ersten Karten ab Januar 2016 ausgegeben werden können.

In Brandenburg liegt zumindest der Entwurf für einen Rahmenvertrag vor; man hofft, die Karte im Frühjahr 2016 einführen zu können. Und auch mit Berlin verhandelt die AOK Nordost „derzeit intensiv über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“, wie eine Sprecherin bestätigte.

Hamburg spart durch die Kartenausgabe 1,6 Millionen Euro im Jahr

Das hilft nicht nur den Flüchtlingen. In Hamburg können sie belegen, dass sich die Karte für Asylbewerber auch finanziell rechnet. Seit ihrer Einführung im Juli 2012 gibt die Sozialbehörde der Hansestadt nach eigenen Angaben pro Jahr 1,6 Millionen Euro weniger für Personal und Spezialsoftware aus. Und die Behandlungskosten pro Flüchtling, so versichern sie an der Alster, seien durch die Ausgabe der Gesundheitskarte nicht gestiegen.

Eine bundesweite Lösung ist allerdings nicht in Sicht, denn aus der Union gibt es weiterhin Widerstand. Die gesamte Bundestagsfraktion sei "in dieser Frage skeptisch“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein dem "Handelsblatt".

CSU warnt vor "fataler Sogwirkung"

„Hätte jeder Asylbewerber Anspruch auf eine solche Karte, würde dies eine fatale Sogwirkung vor allem auf dem Westbalkan haben“, warnte der CSU-Politiker. Es bestehe "die Gefahr, dass Menschen sich nur deswegen nach Deutschland auf den Weg machen.“

Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass Asylbewerber weiterhin nur Anspruch auf eine Akut- und Notfallversorgung in Deutschland haben, sagte Nüßlein. Das sei zwar die Gesetzeslage. Es wäre aber erst zu klären, ob diese "Vorgabe auch eingehalten wird, sobald alle eine Gesundheitskarte haben “.

Mehr als bloß eine Notversorgung?

So sei im Asylbewerberleistungsgesetz der Leistungsanspruch nicht konkret für bestimmte Leistungen geregelt. Kämen Asylbewerber künftig mit einer Gesundheitskarte in die Praxis, werde das die Ärzte ermuntern,  mehr als eine Notfallversorgung zu gewähren, prophezeite Nüßlein. „Und ich fürchte, dass die zuständigen Ämter nicht in der Lage sein werden, jede Abrechnung daraufhin zu überprüfen.“  Damit wachse die Gefahr, dass sich die Gesundheitsausgaben für Asylbewerber stark erhöhten. Bislang lägen sie pro Flüchtling zwischen 1000 und 1200 Euro im Jahr.

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