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Politik: Gewalt gegen Frauen: "Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt"

Ein nächtlicher Notruf: Eine bedrängte Frau bittet um polizeilichen Beistand. Ihr Mann schlägt sie.

Ein nächtlicher Notruf: Eine bedrängte Frau bittet um polizeilichen Beistand. Ihr Mann schlägt sie. Solche Einsätze kennt Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin aus eigener Erfahrung. Wenn sie in ihrem Wahlkreis mit der Polizei Streife fährt, erlebt sie es oft, dass Frauen von ihren Männern misshandelt werden. Bisher ist es die Regel, dass die Beamten den oft angetrunkenen Schläger mitnehmen, ihn über Nacht in eine Ausnüchterungszelle stecken und am nächsten Morgen wieder laufen lassen. Das häusliche Drama geht weiter. Oft hilft nur die Flucht in ein Frauenhaus. 40 000 Frauen gehen jährlich diesen Weg.

Das soll sich nun mit dem Gewaltschutzgesetz ändern, dessen Entwurf am Mittwoch vom Bundeskabinett einstimmig verabschiedet wurde. Am 1. Januar 2002 könnte es in Kraft treten. Mit gerichtlichen Eilverfahren soll den Schlägern bei Strafandrohung künftig verboten werden, sich der Wohnung oder der misshandelten Frau zu nähern. Ebenfalls per Eilanordnung soll die Misshandelte künftig schneller durchsetzen können, dass ihr die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Das ist gerade dann wichtig, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Das gilt nicht mehr nur für Ehewohnungen, sondern für alle "auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaften". "Es muss völlig klar sein: Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt", betonte Däubler-Gmelin.

Die betroffene Frau könnte also am Morgen nach dem nächtlichen Gewaltausbruch beim nächsten Amtsgericht eine Eilverordnung veranlassen, die dem Mann das Betreten der Wohnung und die Kontaktaufnahme verbietet. Bis die Eilverordnung greift, würden zwei bis drei Tage vergehen, schätzt die Justizministerin. Um die Opfer während dieser Zeit zu schützen, hofft sie auf die Unterstützung der Länder. In ihrer Macht steht es, die Polizeigesetze dahingehend zu ändern, dass den tätlichen Männern noch in der Ausnüchterungszelle eine Schutzanordnung vorgelegt wird, die ihnen die Rückkehr in die Wohnung verbietet.

Ob sich die Erwartung der Ministerin erfüllt, ist fraglich. "Schon jetzt mehren sich die Anzeichen, dass die Länder die bisherigen Polizeigesetze für ausreichend halten", klagt Marion Steffens, Delegierte der Autonomen Frauenhäuser. Außerdem bräuchten nach ihrer Erfahrung Gerichte selbst für Eilverordnungen Wochen. Und die Polizei klage jetzt schon über Personalmangel. Steffens bezweifelt, dass das Gesetz Frauen und ihre Kinder in irgendeiner Weise schützen und die Frauenhäuser entlasten werde. Da die wenigsten Frauen von ihren rechtlichen Möglichkeiten wüssten, sei es unrealistisch zu meinen, sie könnten bereits am nächsten Morgen zum Gericht gehen.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes, hat auch ihre Zweifel daran, dass das Gesetz von heute auf morgen die Situation der betroffenen Frauen verändert. Aber immerhin würde es den Männern ein eindeutiges "Stoppzeichen" setzen. Es sei aber nicht damit getan, Männer aus ihren Wohnungen zu holen. Nur psychologische Begleitmaßnahmen könnten in den Köpfen der gewaltbereiten Männer dauerhaft etwas verändern. Und dafür müssten dringend finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Auch gegen schwere Formen von Belästigung durch massive Nachstellungen will Däubler-Gmelin vorgehen. Das Phänomen, das oft in Großstädten beobachtet wird, setzt keine bestehende Partnerschaft voraus. Opfer sind auch oft Männer. Bisher kann die Polizei in solchen Fällen nur bei Gewaltanwendung einschreiten. Künftig soll dem Belästiger schon vorher verboten werden, sich der Wohnung oder Person zu nähern oder sie anzurufen. Selbst dann, wenn akuter "Liebeswahn" der Grund ist.

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