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Der frühere SPD-Chef Hans-Jochen Vogel lebt in einem Seniorenstift.

© dpa

Hans-Jochen Vogel über Sterbehilfe: Ein Arzt soll heilen, nicht töten

Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt: Soll Sterbehilfe erlaubt werden oder nicht? Beim Tagesspiegel schreiben Ärzte und Politiker, was sie ganz persönlich darüber denken. Teil fünf.

Unsere geltende Rechtsordnung verbietet nicht, dass sich ein Mensch selbst tötet. Er kann also seinem Leben jederzeit und aus unterschiedlichsten Gründen ein Ende setzen. Aus Verzweiflung, wegen Schmerzen, die ihm unerträglich erscheinen, weil er anderen nicht mehr zur Last fallen will oder weil er einfach lebensmüde ist. Er muss selbst entscheiden, ob er sein Leben, das ihm geschenkt worden ist, dahingeben will. Und er muss diese Entscheidung verantworten. Vor seinen Angehörigen und seinen Mitmenschen. Aber jedenfalls als Christ auch vor Gott.

Strafbar ist hingegen eine Tötung auf Verlangen. Also eine Tötung, die der Betroffene zwar will, bei der jedoch die sogenannte Tatherrschaft über den Vorgang auf einen Dritten übergeht. Straflos bleibt jedoch die Beihilfe zur Selbsttötung, das heißt eine Unterstützung, die dem Betroffenen bis zuletzt die Tatherrschaft überlässt. In einzelnen Bundesländern verbietet indes das Berufsrecht den Ärzten eine solche Sterbehilfe.

Um Sterbehilfe in diesem Sinne geht es nicht, wenn der unumkehrbare Sterbeprozess bereits begonnen hat. Dann ist der Arzt nicht verpflichtet, diesen Prozess zu verlängern. Er muss vielmehr den Willen des Patienten, der beispielsweise in einer Patientenverfügung Ausdruck gefunden hat, beachten und deshalb auch verlängernde Maßnahmen unterlassen.

Für ein bundesweites Sterbehilfeverbot

Zur eigentlichen Sterbehilfe werden gegenwärtig einander widersprechende Änderungsvorschläge gemacht. Einerseits wird verlangt, Ärzten die Sterbehilfe auch strafrechtlich zu verbieten. Andererseits soll sie ihnen berufsrechtlich erlaubt werden. Außerdem fordern manche unter Berufung auf das Schweizer Beispiel, auch bei uns die Sterbehilfe durch gemeinnützige Einrichtungen zu erlauben. Ich trete dafür ein, es beim berufsrechtlichen Sterbehilfeverbot zu belassen und es den Äußerungen der Bundesärztekammer entsprechend auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen.

Denn der Berufsauftrag des Arztes ist seit alters her, Leben zu bewahren. Er soll heilen, nicht töten. Darauf sollten die Patienten auch künftig vertrauen dürfen. Dafür spricht meines Erachtens auch, dass in Gestalt der Palliativmedizin und der Hospize schon heute Alternativen zur Verfügung stehen, die im Allgemeinen ein schmerzfreies Sterben in Würde ermöglichen. Allerdings müssen beide Bereiche weiter ausgebaut und den Betroffenen noch stärker und häufiger nahegebracht werden. Zu Letzterem sind vor allem die behandelnden Ärzte aufgerufen, die zu diesem Zweck ihren eigenen Wissensstand auf diesem Gebiet noch vertiefen sollten.

Mehr nachdenken über den Tod

Inakzeptabel bleibt für mich die organisierte Sterbehilfe durch Vereine oder gar durch kommerzielle Unternehmungen. Die freiwillige Beendigung des Lebens muss nach meiner Ansicht weiterhin ein individueller Vorgang mit Ausnahmecharakter bleiben und darf nicht zu einer allgemeinen verfügbaren Dienstleistung – womöglich auch noch gegen Bezahlung – werden. Sollte die Rechtslage bei uns insoweit nicht bereits jetzt eindeutig sein, wäre eine entsprechende Klarstellung am Platze.

Zu bedenken ist in diesem Gesamtzusammenhang schließlich auch die Tatsache, dass infolge der demografischen Entwicklung die Zahl der Pflegebedürftigen und die Dauer der Pflegebedürftigkeit kontinuierlich zunimmt. Auch wächst die Zahl derer, die im Alter und insbesondere, wenn sie pflegebedürftig werden, ihre Lebenskosten nicht mehr allein, sondern nur mit Unterstützung ihrer Angehörigen oder der Allgemeinheit bestreiten können. Deshalb könnte sich durchaus der Gedanke ausbreiten, die Selbsttötung sei ein Mittel, sich von solchen Lasten zu befreien oder befreit zu werden. Auch das spricht dafür, den Zugang zum Suizid jedenfalls nicht zu erleichtern.

Übrigens: Es wäre gut, wenn die gegenwärtige Debatte auch die Menschen anregen würde, ein wenig über den Tod nachzudenken und auch mit ihren Angehörigen und Freunden zu sprechen, die ihn sonst gerne verdrängen. Vielleicht sogar darüber, ob er nicht das Tor zu einem Dasein ganz anderer Art im Jenseits öffnet.

Hans-Jochen Vogel

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