Hilfe für Demenzkranke : DGB attackiert Bahrs Pflegepläne

23.01.2012 00:00 Uhrvon
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fordert grundlegende Strukturreform zugunsten von Dementen. Foto: Promo
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fordert grundlegende Strukturreform zugunsten von Dementen. - Foto: Promo

Gesundheitsminister Daniel Bahr plant höhere Leistungen für Demenzkranke. Doch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vermutet hinter der Ankündigung „parteitaktisches Kalkül“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Pläne zur Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr(FDP), die höhere Leistungen für Demenzkranke vorsehen, in scharfen Worten als unzureichend kritisiert. „Die Pflegepläne der Bundesregierung folgen nicht dem Pflegebedarf, sondern parteitaktischem Kalkül.

Die leichte Anhebung der Pflegesätze soll offensichtlich als Stillhalteprämie bis zur kommenden Bundestagswahl dienen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Tagesspiegel. Statt die nötigen Antworten auf die enormen Herausforderungen in der Pflege zu geben, würden Leistungen versprochen, die mit der geplanten Beitragsanhebung von 0,1 Prozent nur bis 2015 finanziert werden könnten. „Die Halbwertszeit der Bahr-Pläne liegt damit bei 24 Monaten“, kritisierte Buntenbach. Damit blieben nicht nur die grundlegenden Pläne ungelöst, sondern es würden auch erforderliche Strukturreformen erschwert, um die notwendige Betreuung von demenzkranken Menschen zu gewährleisten.

Bahr hatte am vergangenen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes vorgestellt, das besonders die Betreuung altersverwirrter Menschen zu Hause unterstützen soll. Die neuen Leistungen sollen ab dem 1. Januar 2013 ausgezahlt werden. Finanziert werden sollen sie durch die zum selben Termin vorgesehene Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte. Bahr veranschlagte die Kosten der Zusatzleistungen mit 655 Millionen Euro im Jahr. Von den höheren Leistungen sollen laut Bahr rund 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren. Dementen Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1 etwa sollen künftig 665 Euro statt 450 Euro im Monat für ambulante Pflegedienste gezahlt werden. In der Pflegestufe 2 sind es 1.250 Euro statt 1.100 Euro. Demente in der sogenannten Pflegestufe 0, die bislang noch keine Leistungen aus der Versicherung bezogen, können künftig mit 225 Euro im Monat rechnen. Auch wenn Familienangehörige die Dementen pflegen, soll es dem Entwurf zufolge mehr Geld geben. Die Leistungen sollen dann etwa um einDrittel steigen – von bislang 235 Euro auf 305 Euro monatlich in der Pflegestufe 1 und von 440 Euro auf 525 Euro in Pflegestufe 2. Patienten der Pflegestufe 0 sollen zunächst 120 Euro im Monat bekommen. Bisher erhalten Demenzkranke keine angemessenen Leistungen aus der Pflegeversicherung, weil dort lediglich körperliche Gebrechen berücksichtigt werden und nicht der Grad der Hilfebedürftigkeit bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen oder Kochen. Die seit Jahren von Experten geforderte und von Bahr angekündigte Überarbeitung des sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht noch aus. Bahr kündigte für Februar die Einsetzung einer Expertenkommission an, die einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erarbeiten soll.

Buntenbach sagte, die schwarz-gelbe Bundesregierung habe zwei Jahre ungenutzt verstreichen lassen, die sie für die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hätte nutzen müssen. „Die Vorarbeiten des Pflegebeirats liegen dafür seit Jahren auf dem Tisch. Die Ankündigung einer erneuten Kommission ist entweder schlichte Ignoranz oder der plumpe Versuch, die Probleme der Pflegebedürftigen und Pflegenden auszusitzen.“ Die Gewährung zusätzlicher Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegestufen 0, 1 und 2 könnte zu neuen Bestandsschutzansprüchen führen. Ob und wie die zusätzlichen Leistungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff passen, sei völlig unklar. Nur bei einer umfassenden Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs würden nach Ansicht Buntenbachs demenziell erkrankte Menschen im Vergleich zu körperlich eingeschränkten Personen nicht mehr benachteiligt. „Sie erhielten dann endlich einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.“

Buntenbach warf der Bundesregierung vor, sich um strukturelle Veränderungen im Leistungsrecht wegen der Finanzierungsfrage herumzudrücken. Für die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes fielen jährliche Kosten in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro an. Für eine Übergangszeit von wenigen Jahren wären drei Milliarden Euro für Bestandsschutzregeln notwendig. Nach dem tatsächlichen Pflegebedarf ergäbe sich eine Beitragssteigerung auf circa 2,8 Prozent. „Dieser notwendige Beitragsanstieg lässt sich jedoch durch die Einführung einer Bürgerversicherung Pflege auf moderate 2,35 Prozent begrenzen. Mit einer Anhebung von je 0,2 Beitragspunkten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre durch die Bürgerversicherung ein echter Durchbruch erreichbar, denn die heutigen und künftigen Herausforderungen wären auf lange Sicht finanzierbar“, sagte Buntenbach. Notwendig wären dazu die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, die Beteiligung der Privaten Pflegeversicherung sowie die Einbeziehung von Kapitaleinkünften.

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