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Kurt Breucker (76), pensionierter Richter, war in dem Strafsenat, der Verena Becker und Günter Sonnenberg 1977 verurteilt hat. Er war an 14 RAF-Prozessen als Richter beteiligt.

© Fnoxx / Hettrich

Interview: „Sie hat gebrüllt und getobt“

Der frühere Richter Kurt Breucker über die angeklagte RAF-Terroristin Verena Becker und ihre mögliche Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz

Sie waren Richter im Baader-Meinhof-Prozess und haben auch am Verfahren gegen Verena Becker teilgenommen. Sie wurde nach einer Schießerei in Singen wegen sechsfachen versuchten Mordes an Polizisten, bei der zwei Beamte schwer verletzt wurden, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie heute Fotos dieser 58-jährigen Frührentnerin in Stammheim sehen?

Ich erkenne sie nicht wieder. In meiner Verhandlung hat sie getobt und gebrüllt. Und als man sie auf ihren Platz festhalten wollte, hat sie sich dagegen gewehrt.

Hatten Sie den Eindruck, dass sie aus voller Überzeugung dieStaatsfeindin war?
Ganz sicher. Ihre Hasstiraden waren so spontan und giftig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damals schon mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hatte.

Es gibt die Theorie, dass Verena Becker schon zum Zeitpunkt des Buback-Attentats Informantin des Verfassungsschutzes war. Hatten Sie darüber Informationen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damals Informantin war.

Das heißt, es gab keine Hinweise der Bundesanwaltschaft, dass man aus Gründen, die man nicht offenlegen wollte, mit einer milderen Strafe als lebenslänglich zufrieden sei?

Nein. So ein Thema kam im Prozess nicht zur Sprache. Dazu gab es keine Anhaltspunkte. Die Bundesanwaltschaft hat ja auch „lebenslänglich“ beantragt.

Was würde es bedeuten, wenn sich herausstellte, es ist so gewesen?

Daran würde sich am Ergebnis nichts ändern. Becker wurde ja nicht wegen eines Geständnisses verurteilt, sondern aufgrund anderer Beweismittel.

Wenn der Verfassungsschutz prozessrelevante Akten oder Informationen zurückgehalten hätte, wäre das eine Missachtung des Gerichts gewesen?

Jeder Geheimdienst der Welt arbeitet in einer Grauzone des Rechts. Deshalb wäre es grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, wenn eventuelle Kontakte dem Gericht vorenthalten worden wären.

Sie fühlten sich also nicht hintergangen, wenn es so gewesen sein sollte?

Nein. Das Gericht hatte über die Anklage wegen versuchter Morde zu entscheiden; das ist geschehen.

War es ein Fehler, die Verfassungsschutzakten fast 30 Jahre unter Verschluss zu halten und Verschwörungstheorien zu stützen?

Das kann ich nicht beurteilen, dazu müsste man den Inhalt dieser Aufzeichnungen kennen.

Michael Buback, der Sohn des ermordeten Siegfried Buback, hält Verena Becker für die Todesschützin. Was halten Sie davon?

Ich kenne sein Buch. Ich war immer der Meinung und bin es heute noch, dass es sehr schwer sein wird, zu beweisen, dass Verena Becker auf dem Motorrad gesessen und geschossen hat.

Weshalb?

Weil es dazu viel zu unterschiedliche Zeugenaussagen gibt. Es gibt Zeugen, die sagen, es handele sich um eine zierliche Person, vermutlich eine Frau. Andererseits haben diese Zeugen auch so unwahrscheinliche Dinge ausgesagt, dass ihre Glaubwürdigkeit angekratzt ist. Jetzt, nach 30 Jahren, ist es noch schwieriger nachzuweisen, dass sie geschossen hat.

Sie ist ja offiziell auch nur wegen „Mittäterschaft“ angeklagt.

Dafür spricht einiges. Sie war Mitglied in der „Bewegung 2. Juni“, beteiligt an einem Sprengstoffanschlag, bei dem ein Bootsbauer ums Leben kam, wechselte später zur RAF, schoss nach dem Buback-Attentat wild um sich und hatte das Gewehr in den Händen, mit dem Siegfried Buback erschossen wurde. Wenn sich nun ergibt, dass sie auch noch DNA-Spuren an Bekennerschreiben zum Buback-Mord hinterlassen hat, so kann jeder seine Schlussfolgerungen ziehen, ob sie am Buback-Attentat als Mittäterin beteiligt war.

Michael Buback schildert in seinem Buch, „Der zweite Tod meines Vaters“ sehr detailgenau die Zweifel, die er an der offiziellen Version der Aufklärung des Attentats hat. Können Sie seine Zweifel nicht nachvollziehen?

In dem Buch werden natürlich auch die Dinge stark betont, die für das Vorstellungsbild von Professor Buback sprechen.

Reihenweise verweigerten Ex-RAF-Terroristen die Aussage. Irgendwann ist dem Vorsitzenden Richter der Kragen geplatzt. „Es gibt Personen, die haben kein Gewissen und keine Moral.“ Haben Sie Verständnis für so einen Gefühlsausbruch?

Wenn die Geduld des erfahrenen Vorsitzenden Richters irgendwann überstrapaziert wird, ist eine solche spontane Äußerung verständlich. Sie ist einfach auch menschlich. Dann wissen alle Prozess-Beteiligten auch, woran sie sind. Das gibt mehr Transparenz als wenn die Richter nur mit Pokerface dasitzen würden.

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht tauchten in den vergangenen Wochen mehrere hochrangige Ex-Mitglieder der RAF als Zeugen auf. Jeder verweigerte die Aussage. Hatten Sie ernsthaft erwartet, dass auch nur einer das Schweigegelübde durchbrechen würde?

Nicht wirklich. Brigitte Mohnhaupt habe ich fünf- oder sechsmal als Zeugin vernommen. Sie hatte schon damals immer geschwiegen. Bei der fünften oder sechsten Zeugenvernehmung hat sie mir lächelnd gesagt: „Ach, Herr Breucker, Sie wissen doch, mit uns beiden wird das nichts mehr.“

Das Gespräch führte Frank Bachner.

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