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Update

Justizskandal in Bayern: Fall Mollath kommt erneut vor Gericht

Seit 2006 wird Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten. Er soll gefährlich sein. Als Beweis gilt: Er habe seine Frau fälschlich beschuldigt, ein System von Schwarzgeldkonten aufgebaut zu haben. Jetzt zeigt sich, er hatte in allem recht. Und es ist Bewegung in den Fall gekommen.

Da stehen drei kleine Tische mit je vier Stühlen und die immer dunkelgrünen Topfpflanzen, die wenig Licht brauchen. Es tritt ein Mann ins Zimmer, der sagt: „Grüß Gott, Gustl Mollath.“ Fester Händedruck, offener Blick. Die Fenster haben keine Gitter, aber Sicherheitsglas, das man nicht einschlagen kann. Es ist der Besucherraum der geschlossenen Psychiatrie, Station FP4 des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Er, der nun schon lange nichts anderes kennt als eben Sicherheitsglas und solche Zimmer, in denen es keine Zeit gibt, er setzt sich und breitet die Arme leicht aus. „Sie fragen einfach.“

Seit sechs Jahren und neun Monaten ist Gustl Mollath in verschiedenen Anstalten in Bayern eingesperrt. Am Dienstag gab es in seinem Fall, der seit einiger Zeit Schlagzeilen macht, Bewegung: Die umstrittene Zwangsunterbringung wird noch einmal gerichtlich überprüft. Nach massivem öffentlichen und politischen Druck stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei der zuständigen Kammer einen entsprechenden Antrag. Mithilfe eines weiteren psychiatrischen Gutachtens solle untersucht werden, ob der Mann zu Recht in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mit. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in die Affäre eingeschaltet und der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist.“ Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“. Darüber habe er auch mit Justizministerin Beate Merk (CSU) gesprochen. Merk hält Mollath nicht für ein Justizopfer. Mollath sei „psychisch krank“, daran änderten auch neue Erkenntnisse über die Richtigkeit eines Teils der von ihm erhobenen Vorwürfe zu Schwarzgeldgeschäften nichts, sagte Merk am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin“. Merk wies im ZDF Rücktrittsforderungen selbst für den Fall zurück, dass die Nürnberger Justiz bei einer erneuten Prüfung der Unterbringung Mollaths dessen Freilassung beschließt.

Forensische Psychiatrie, so nennt sich die Einrichtung, in der Mollath im Moment lebt. Hier werden schwerst gestörte Verbrecher und Gewalttäter untergebracht. Laut mehrerer psychiatrischer Gutachten und eines Gerichtsurteils fällt auch der 56-jährige Mollath in diese Kategorie. Er gilt als gemeingefährlich und von einem „paranoiden Wahnsystem“ besessen. Denn er behauptet, dass seine ehemalige Frau, einst Vermögensberaterin der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg, für ihre Kunden in großem Stil Schwarzgeld in die Schweiz verschoben hat. Das Landgericht Nürnberg erklärte ihn deshalb 2006 für unzurechnungsfähig. Es hätte ihn auch wegen schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verurteilen können. Heute fragt sich, was schlimmer gewesen wäre.

„Ich habe meine Frau geliebt“, sagt Gustl Mollath, blickt auf den Tisch und lutscht ein Kräuterbonbon. „Lange wollte ich sie schützen. Ich hatte Angst, dass das alles auffliegt, dass plötzlich die Polizei vor der Tür steht.“

Seit 1978 waren die beiden ein Paar. Sie, die Bankerin, „tough und impulsiv“, wie er sagt. Er, der gelernte Maschinenschlosser, der ein Faible hat für ältere Rennwagen und Motorräder. Mollath arbeitete bei dem Maschinenbauer MAN, dann machte er sich selbstständig und spezialisierte sich auf die Restaurierung von Oldtimern. Das lief nicht gut, er ging in Konkurs.

In den 90er Jahren begannen die Ehestreitigkeiten wegen der angeblichen Schwarzgeldgeschäfte. Er habe seine Frau „angefleht, damit aufzuhören. Sie hat mich ausgelacht.“ Manchmal sei sie handgreiflich geworden, er habe sich verteidigt. So stellt es Mollath dar. Sie behauptet das Gegenteil. Es ist das Bild zweier Menschen, die sich nicht beirren lassen; auch er glaubte, es besser zu wissen. Ein Rosenkrieg entbrannte.

Der 12. August 2001 fällt in diese Zeit. An jenem Tag soll Gustl Mollath seine Frau, so die Anzeige, mehrfach getreten und geschlagen sowie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Zwei Tage später ist sie deswegen zu ihrer Hausärztin gegangen. Aber die erstellt ein Attest über diesen Vorfall erst im Mai 2002, als Frau Mollath aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und von ihrem Mann dort Ende des Monats eineinhalb Stunden lang bei einem Besuch festgehalten worden sein soll. Die Hausärztin attestiert ihr nun auch, was im Vorjahr vorgefallen sei, indem sie den Tathergang schildert und etwa erwähnt, dass Mollath mit der flachen Hand geschlagen habe. Im November 2002 wiederum, also erst 15 Monate nach der mutmaßlichen Gewalttätigkeit, erstattet sie Anzeige. Mollath bestreitet die Vorwürfe bis heute.

Er hat allerdings Unterlagen gesammelt, Belege, Abrechnungen. Alles, was er bei seiner Frau finden konnte. Er schickt Briefe und Eingaben, liefert Material an die Bank, an die Nürnberger Staatsanwaltschaft, verschiedene Steuerfahndungen, den Generalbundesanwalt und auch an den damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Von einem „riesigen Schwarzgeldskandal“ spricht Mollath. Er macht Angaben von Namen und Adressen der Kundschaft seiner Frau. Liefert Buchungsvorgänge an die damalige Schweizer Bank Leu, einer Konkurrentin der Hypo-Vereinsbank, an die seine Frau die Kunden hinter dem Rücken ihres eigentlichen Arbeitgebers vermittelte. Es geht um hunderte Millionen Euro. Eine Nürnberger Staatsanwältin teilt ihm aber knapp mit, dass nicht ermittelt werden kann, da seine Angaben nur „pauschal“ und „unkonkret“ seien und keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ enthielten. Auch die Steuerfahndung rührt sich nicht.

Es ist eine Zeit, in der die Praxis der Steuerhinterziehung genauso beliebt war, wie sie es heute ist. Mit dem Unterschied, dass damals noch keine Steuersünder-CDs gehandelt wurden. Hat man ihm nur deshalb nicht geglaubt?

Gustl Mollath hat sich verdächtig gemacht. Der Mann hat die eigene Frau in einem schwer erträglichen Ausmaß bespitzelt, Beweise zusammengetragen, die nach seiner Darstellung Liebesbeweise seien sollten, aber dann dazu dienten, sie anzuschwärzen und beruflich zu vernichten. Wie lauter waren seine Motive, was hat ihn angetrieben?

Das bleibt ein blinder Fleck in diesem Krimi. Mollath ist augenscheinlich ein Mann, der rigoros zwischen Recht und Unrecht unterscheidet. Ein Pedant, womöglich auch ein Querulant. Bei ihm wissen viele nicht mehr, wie weit er bereit wäre zu gehen.

Zu den Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung ist auch die der Sachbeschädigung hinzu gekommen. Mollath soll 2004 und 2005 die Autoreifen von 20 Personen zerstochen haben, die mit seinem Scheidungsverfahren zu tun hatten. Hat er dies getan, dann war es wohl seine größte Dummheit. Es gibt verschwommene Videoaufnahmen, er war nicht klar erkennbar. Für das Gericht aber stand fest: Hier wütet einer, der zwei Jahre nach der Trennung von seiner Frau den Krieg auf allen Ebenen will.

Da half es nicht im Mindesten, dass er im Prozess immer wieder mit dem Schwarzgeldskandal anfing. Im Urteil von 2006, das ihn für unzurechnungsfähig erklärt, ist von „wirren Ausführungen“ die Rede. Laut dem psychiatrischen Gutachten halte Mollath „unkorrigierbar“ am „komplexen System der Schwarzgeldverschiebung“ fest. Die Gewalttätigkeiten gegenüber seiner ehemaligen Frau seien damit ebenfalls erklärbar. Sein „Wahnsystem“ habe sich „immer weiter ausgebaut“. Von Fachärzten hat er sich nicht untersuchen lassen. Das Gutachten wurde nach Aktenlage erstellt.

Die bayrische Justizministerin beharrt: Der Mann ist "gefährlich"

Vor drei Wochen ist ein unter Verschluss gehaltener interner Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank öffentlich geworden. Bereits im März 2003, dieses Datum ist wichtig, wurde dieser Bericht bankintern bis hinauf an zwei Vorstandsmitglieder verschickt. Auf 17 Seiten geht es um die Briefe „eines Herrn Mollath“ und das „gravierende Fehlverhalten von Mitarbeitern“. Es gab „umfangreiche Überprüfungen“ über „Vermögenstransfers in die Schweiz, Provisionszahlungen an HVB-Mitarbeiter, Verstöße gegen GWG“. Letzteres ist das Geldwäschegesetz. Das Fazit: Mollaths Anschuldigungen klängen „in Teilbereichen zwar etwas diffus“. Dennoch haben sich „alle nachprüfbaren Behauptungen als zutreffend herausgestellt“. Frau Mollath wurde außerordentlich gekündigt, anderen Kollegen ebenso.

Mollath hatte sein Ziel erreicht. Es liegt nahe, dass die Anzeige gegen ihn von seiner Frau zu einem Zeitpunkt erstattet wurde, da sie bankintern bereits erheblich unter Druck stand. Der Bericht war dann vor der Anklageschrift vom Mai 2003 fertig, als Frau Mollath bereits gefeuert worden war. Acht Jahre lang ruhte das Papier in den Aktenschränken des Geldinstitutes, bis es Ende 2011 zur Nürnberger Staatsanwaltschaft gelangte. Erst jetzt wiederum wurde es publik. Die Bank hat zugesehen, wie jemand in die geschlossene Psychiatrie gesperrt wurde, dem sie selbst vertraute.

„Was soll ich jetzt dazu sagen?“, meint Gustl Mollath ruhig. „Ich wusste das ja schon immer.“ Über sein Gesicht mit dem akkurat geschnittenen schmalen Schnurrbart huscht ein Lächeln an diesem Bayreuther Nebeltag.

„Der Fall Mollath ist ein Justizskandal ungeheuren Ausmaßes“, wettert der Landtagsabgeordnete Florian Streibl von den Freien Wählern. Er verlangt den Rücktritt der bayerischen Justizministerin Beate Merk. Noch im März dieses Jahres hat die CSU-Politikerin im Landtag über den Mollath entlastenden Bankenbericht geschwiegen, obwohl er ihrem Haus längst vorgelegen haben muss. Ihr sollte klar gewesen sein, dass der Mann, den sie für gefährlich hält, kein wirres Zeug verfasst hat. Noch in einer Pressemitteilung vom 30. Oktober schreibt sie aber: „Ich habe auch dargelegt, dass die bankinternen Untersuchungen die Vorwürfe Mollaths gerade nicht bestätigen.“

Für Florian Streibl ist nun klar, dass Beate Merk versucht hat, „wissentlich zu täuschen“. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl meint: „Bei der angeblichen Wahnidee eines Schwarzgeldskandals muss Gustl Mollath rehabilitiert werden.“ Die Ministerin aber flüchtet sich in juristische Verästelungen, wird immer knapper und unwilliger in ihren Statements. „Solange Sachverhalte noch verfolgbar waren“, so ihre Sprachregelung, habe Mollath nicht recht. Das bedeutet im Klartext, dass die Dinge schon verjährt sind, Justiz und Steuerfahndung ihnen also nicht mehr nachgehen können. Auf die Frage, warum Mollath weiter in der Psychiatrie sitzt, sagt sie wieder und wieder: „Wegen seiner Gefährlichkeit.“

Seit Februar dieses Jahres hat Gustl Mollath ein Einzelzimmer in der forensischen Abteilung des Krankenhauses, die Jahre zuvor musste er sich eins teilen. „Das sind Mehrfachmörder, Vergewaltiger, Drogensüchtige, Dealer. Nicht so der Typ Mensch, mit dem ich früher zu tun hatte“, meint er. Jede Nacht werde einmal das Zimmer ausgeleuchtet. „Ich wache davon immer auf.“ Seine Briefe an die Außenwelt versieht er mit dem Absender: „Gustl Mollath, derzeit gegen seinen Willen festgehalten im Bezirkskrankenhaus Bayreuth“. PC, Internet oder eine Schreibmaschine sind ihm nicht gestattet. Seine Korrespondenz erledigt er handschriftlich.

An dem Urteil von 2006, dem Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit, fällt auf, dass die Rekonstruktion des Tatgeschehens und der Vorgeschichte wesentlich auf den Aussagen von Frau Mollath beruht. Diese hat berichtet, dass ihr Mann sie schon früher ab und zu geschlagen habe. Dass er ein eigenartiges Verhalten und eine sich steigernde Aggressivität entwickelt habe. Dass er beruflich gescheitert sei, Bekanntschaften nicht mehr pflegte, tagsüber die Rollläden runterließ. Frau Mollath habe dies „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer dargelegt“, so die Kammer. An ihrer Glaubwürdigkeit gebe es keinen Zweifel.

Doch es steht Aussage gegen Aussage. Der Regensburger Jura-Professor Henning Ernst Müller kritisiert, dem Gericht seien „gravierende Fehler“ unterlaufen. Die Kammer hätte sich mit Mollaths Schwarzgeldvorwürfen auseinandersetzen müssen. Diese wurden vom Vorsitzenden Richter, so sagen es mittlerweile ein Schöffe und zwei Prozessbeobachter, durchweg schroff beiseite gewischt. Die Schwarzgeldaffäre aber wäre, so meint der Jura-Professor, ein Motiv für die Frau gewesen, ihren Mann falsch zu beschuldigen. Das Gericht hätte dies prüfen müssen. Nichts dergleichen geschah. Dass wiederum die Staatsanwaltschaft Mollaths Anzeige nicht nachgegangen ist, begründet nach Ansicht des Strafrechtlers den „Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt“.

Für schwere Körperverletzung, Freiheitsentzug und Sachbeschädigung hätte Mollath wohl eine Bewährungsstrafe erhalten. Wer aber unzurechnungsfähig ist, kann für immer in der Geschlossenen gehalten werden. Freunde und Unterstützer rechnen vor: Sein „Zwangsaufenthalt“ hat den Steuerzahler bisher 690 000 Euro gekostet.

2011 meldete sich Edward Braun, ein Zahnarzt aus Bad Pyrmont und langjähriger einstiger Freund des Ehepaares. 2004 hatte er die Mollaths aus den Augen verloren und erst Jahre später vom Schicksal Gustls erfahren. In einer eidesstattlichen Erklärung schreibt er, dass ihn Frau Mollath 2002 angerufen und ihm wörtlich gesagt habe: „Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie.“ Nach ihrer fristlosen Kündigung hat sich Frau Mollath, die mittlerweile anders heißt, selbstständig gemacht. Sie gibt keine Auskünfte.

Ein Mal am Tag hat Gustl Mollath Hofgang. Ein Mal die Woche ist draußen Volleyball, wenn das Wetter gut ist. Er hat schon gearbeitet in der Anstalt. Die Tätigkeit bestand darin, die kleinen Teile von Plastikvorhanghaltern zusammenzustecken. „Ich habe viele Eimer dieser Kunststoffsegmente hergestellt“, erzählt Mollath. Er weiß sich auszudrücken, detailliert, flüssig, völlig klar. Dann saß ihm bei der Arbeit ein Nekrophiler direkt gegenüber. „Das war für mich nicht erträglich. Sie wissen, was Nekrophilie ist?“, fragt er, sicherheitshalber.

Wo ist das andere, das zweite Gesicht?

Einer seiner Briefe ging in diesem Jahr an Maria E. Fick, Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Ärztekammer. Sie fuhr nach Bayreuth, um die verschiedenen Gutachten zu studieren, die im Lauf der Jahre entstanden sind. Zwei sind für Mollath positiv, doch sie zählen vor Gericht nicht. Es stützt sich auf drei negative Beurteilungen. An diesen aber zweifelt die Ärztin. Die Diagnosen erscheinen ihr „schwammig“, sagt sie, ergäben kein eindeutiges, einheitliches Bild. Die Behandlung Mollaths, schreibt sie in einem Brief an Justizministerin Merk, erscheine ihr „unbillig und ungerecht“. Auch wenn Mollath gewalttätig gewesen sein sollte, könne das nicht „mit einem unbestimmt langfristigen Freiheitsentzug geahndet“ werden.

Wie schafft man es, bei dieser Geschichte nicht verrückt zu werden?

„Daran denke ich jeden Tag“, sagt Gustl Mollath. 2007 verwirft der Bundesgerichtshof eine Revision gegen das Landgerichtsurteil. Mollath wartet derzeit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dort liegt eine Beschwerde gegen seine Unterbringung vor.

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