zum Hauptinhalt

Justizskandal: "Scharia in Deutschland?"

Eine Richterin in Frankfurt hat einer Marokkanerin, die von ihrem Ehemann misshandelt wurde, die schnelle Scheidung verweigert. Zur Begründung verwies sie auf den Koran. Von Andreas Oswald

Berlin - Es war an einem Abend im Mai 2006, als die junge Frau wusste, dass ihr Leben in eine Sackgasse führte. Gerade hatte ihr Mann sie wieder brutal geschlagen. Die Polizei war da und plötzlich war da ein Entschluss: Erst muss ihr Mann hier raus. Sofort. Und dann kommt die Scheidung. Möglichst schnell. Ihr ganzes Leben hatte die 26-Jährige in Deutschland verbracht, ihre Eltern und ihr prügelnder Mann stammten jedoch aus Marokko. Für ihren Plan sollte das Folgen haben. Niemals hätte die junge Frau damit gerechnet, dass ein deutsches Gericht ihr die schnelle Scheidung verweigern würde: mit einem Verweis auf den Koran und darauf, dass sie damit hätte rechnen müssen, dass ein Mann seine Frau züchtigt.

Der Fall, den die Anwältin der Frau ins Rollen brachte und der gestern in seinen Einzelheiten vom Amtsgericht geschildert wurde, hat einen Sturm der Entrüstung entfacht. Juristische Experten schütteln den Kopf und meldeten sich zu Wort. In Internetforen toben Debatten. "Scharia in Deutschland?", schrieb ein Leser als Kommentar unter die Meldung, kurz nachdem sie auf der Webseite des Tagesspiegels erschien.

Schläge bis hin zu Morddrohungen

Im Jahr 2001 hatte die Frau aus Hessen ihren Mann geheiratet - in Marokko, nicht in Deutschland, auch das spielt später noch eine Rolle. Das Paar bekommt zwei Kinder und immer mehr Probleme. Der westliche Lebensstil seiner Frau in Frankfurt missfällt dem Mann immer mehr. Es gibt erste Schläge. Am Ende Morddrohungen. Als die Frau nach unzähligen Demütigungen den Entschluss gefasst hat, dass ihr Mann aus ihrem Leben verschwinden muss, geht am Anfang alles ganz schnell.

Am 20. Juni 2006 entscheidet eine Frankfurter Richterin nach dem Gewaltschutzgesetz, dass die Frau mit ihren Kindern die gemeinsame Wohnung bekommt. Der Mann muss zu seiner Frau und der Wohnung künftig 50 Meter Abstand halten. Die Frau geht zu einer Anwältin und reicht die Scheidung ein. Der Mutter ist wichtig: Es soll eine schnelle Scheidung werden, sie will kein Jahr warten. Das Gericht wird gebeten, eine Härtefall-Regelung zu treffen, die eine Scheidung auch ohne gesetzlich vorgesehenes Trennungsjahr möglich macht. Nun holt die Frau ihre Abstammung und ihre Vergangenheit ein. Dieselbe Richterin, die dem Mann verboten hat, seiner Frau näher zu kommen, lehnt es ab, das Paar vor Ablauf des Trennungsjahrs zu scheiden.

"Ausübung des Züchtigungsrechts keine unzumutbare Härte"

Die Begründung wird zum Skandal. Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB". Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat."

Zusammen mit ihrer Anwältin stellt die Frau einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diese verweist daraufhin in einem Schreiben nochmals auf den Koran, wo die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden sei. Daraus würde sich ergeben, dass es für einen islamisch erzogenen Mann schon eine Ehrverletzung sein könne, wenn die Frau nach westlichen Kulturregeln lebt. Es bleibt dabei: Keine schnelle Scheidung.

Als der Fall am Mittwoch die Runde macht und das Frankfurter Amtsgericht von den Medien bestürmt wird, geht alles ganz schnell. Das Gericht schrieb der Anwältin der Frau knapp und ohne weitere Begründung: "Der Befangenheitsantrag der Antragsstellerin ist begründet." Die Richterin, die nach Maßstäben des Korans über eine schnelle Scheidung befinden wollte, wird abgezogen. Eine Kollegin übernimmt sofort.

Expertin: Entscheidung auch nach marokkanischem Recht falsch

Dass die Familienrichterin in diesem Fall eine ganz offenkundig unzumutbare Härte ablehnte, kann Reinhard Singer, Professor für Familienrecht an der Humboldt-Universität Berlin nicht nachvollziehen. "Misshandlungen und Ehebruch sind die klassischen Fälle einer sofortigen Scheidung", sagte Singer dem Tagesspiegel. "Davon auszugehen, dass die Frau mit der Heirat im marokkanischen Kulturkreis gewissermaßen in die Misshandlung eingewilligt hat, ist absurd." Wer in Deutschland lebe, sagte Singer, für den gelten die deutschen Gesetze.

Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte dem Tagesspiegel: "Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. (Von Andreas Oswald)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false