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Den Garten heizen. Die Aufnahme mit der Wärmebildkamera zeigt, wie viel Energie verschwendet wird. Gebäude stehen hierzulande für 40 Prozent des gesamten Verbrauchs. Die Regierung will nun mehr für den Klimaschutz tun – womöglich auf Kosten der Mieter.

© dpa

Mietrechtsreform: Klimaschutz wird für Mieter teuer

Die Mieter sollen für die Gebäudesanierung stärker als bisher bekannt zur Kasse gebeten werden. Das geht nach Informationen des Tagesspiegels aus einem Eckpunktepapier zur geplanten Mietrechtsreform hervor.

Das Papier ist Grundlage für Beratungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit Experten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Der Plan steht im Zusammenhang mit dem Energiekonzept der Regierung, die das Ziel hat, jedes Jahr zwei Prozent des Altbaubestands klimafreundlich zu sanieren.

Das Bundesjustizministerium hat einen dazu für Donnerstag geplanten Beratungstermin kurzfristig abgesagt. Er soll in wenigen Tagen nachgeholt werden. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform bis Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden. Geplant ist, die Kosten für den Einsatz klimafreundlicher Technologien auch dann auf die Mieter umlegen zu dürfen, wenn ihr Einsatz die Betriebskosten des Hauses nicht verringert. So könnten Hauseigentümer künftig den Austausch einer Ölheizung durch eine Holzpelletheizung teilweise durch eine Mieterhöhung finanzieren. Auch die Erzeugung von Strom durch eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses könnte als Begründung für eine Mieterhöhung dienen, obwohl der Mieter nicht von deren Erträgen profitiert.

Das Eckpunktepapier sieht ferner vor, das Recht auf die Minderung der Miete während einer Sanierung zu streichen. Bisher gibt es ein Recht auf Minderung der Miete, wenn zum Beispiel ein Gerüst vor dem Haus oder Baulärm die Nutzung einer Wohnung einschränken. Dem Vernehmen nach drängt die FDP auf eine Streichung dieser Möglichkeit aus dem Mietrecht, wenn Sanierungsarbeiten „rechtlich verpflichtend“ sind. Dies ist bei der Sanierung von Altbauten sehr oft der Fall.

Gegen diesen Vorstoß der FDP regt sich Widerstand in der Unionsfraktion. „Ich glaube nicht, dass Mietern ein Minderungsausschluss, der über drei Monate hinausgeht, zumutbar ist“, sagt Jan- Marco Luczak (CDU). Der Rechtsexperte gehört zur Arbeitsgruppe, die mit der Reform des Mietrechts befasst ist. Dagegen befürwortet Luczak die anderen Vorschläge: „Ich finde es richtig, dass man den Begriff der Modernisierung weiter fasst, um Investitionsanreize für umweltgerechte Technologien zu schaffen.“

Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, kritisierte die Pläne: „Ein Ausschluss der Mietminderung würde eine Prozessflut auslösen.“ Das Recht auf Minderung gelte nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Waren und sei fest verankert im Rechtssystem. Eine höhere Belastung der Mieter bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden hält Siebenkotten nur dann für gerechtfertigt, „wenn dadurch wenigstens die Energiekosten reduziert werden“. Schon heute bestehe die Möglichkeit, elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter abzuwälzen, die dadurch in rund 15 Jahren die Kosten der Investitionen bezahlten.

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