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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterhalten sich am 29.06.2011 zu Beginn der Kabinettssitzung in Berlin. Rund eine Woche vor Ablauf eines EU-Ultimatums zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wollen die beiden zuständigen Bundesminister nach Angaben aus Koalitionskreisen an diesem Mittwoch versuchen, sich doch noch zu einigen.

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Koalitionsstreit um Vorratsdaten: Friedrich gibt sich unnachgiebig

Vor dem Spitzentreffen mit Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung bleibt Innenminister Friedrich hart. Deutschland dürfe „nicht zum schwächsten Glied in der europäischen Sicherheitskette werden“

Vor dem Spitzentreffen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch zur strittigen Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Position noch einmal bekräftigt. Deutschland dürfe „nicht zum schwächsten Glied in der europäischen Sicherheitskette werden“, sagte er der „Leipziger Volkszeitung“ vom Mittwoch. Zudem sei es „nicht akzeptabel“, sich europäischen Vorgaben zu widersetzen.
Gerade Deutschland erwarte auch von den anderen EU-Mitgliedsstaaten, dass sie sich an das gemeinsame europäische Recht hielten, sagte Friedrich der Zeitung. Ohne eine anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung könnten in Deutschland zudem im Bereich von Internetadressen „so gut wie keine Daten mehr gespeichert werden, so dass wichtige Ermittlungsansätze zur Verbrechensbekämpfung verloren gehen“.

Gleichzeitig dringt der Innenminister auf ein Ende des koalitionsinternen Streits. Er habe den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberg in seinem Haus „so überarbeiten lassen, dass er jetzt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes und der europäischen Richtlinie gerecht wird“, sagte Friedrich am Dienstag in Berlin. Nunmehr gehe er davon aus, „dass das die Grundlage auch sein wird für einen baldigen Kabinettsbeschluss“.

Über die Vorratsdatenspeicherung für polizeiliche Ermittlungen debattieren beide Minister seit langem. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Telekommunikationsdaten im Wesentlichen nur anlassbezogen speichern lassen („Quick Freeze“) und den Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Das geht der Union mit Innenminister Friedrich nicht weit genug. Er machte schon am Montag klar, dass er weiterhin eine sechsmonatige Speicherfrist fordert. Auch die EU-Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsdaten sechs Monate zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden.

Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist bis zum Donnerstag nächster Woche gegeben, um die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Danach könnte sie die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. In letzter Konsequenz drohen dann Strafzahlungen in Millionenhöhe.

Allerdings ist auch die EU-Richtlinie selbst umstritten und wird derzeit überarbeitet. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin geltende Regelung in Deutschland gekippt. Seitdem werden die Daten nicht mehr pauschal sechs Monate gespeichert. Strafverfolger sehen deshalb „Schutzlücken“ bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Koalition streitet darüber, wie eine mögliche Neuregelung aussehen könnte, für die Leutheusser-Schnarrenberger zuständig ist, die allerdings damals selbst zu den Klägern in Karlsruhe gehörte.

In den Dauerstreit hatte sich auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeschaltet - sie pochte wiederholt auf eine baldige Lösung. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte noch am Montag erklärt, er sei zuversichtlich, dass es bald zu einer Einigung bei diesem „zugegeben sehr schwierigen Thema“ kommt: „Es ist für ein wichtiges europäisches Mitgliedsland wir die Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar, auf Dauer eine europäische Richtlinie nicht umzusetzen.“ (mit dpa, dapd)

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