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Kriegsverbrechen: Bundesanwaltschaft verschont Rumsfeld

Die Bundesanwaltschaft wird nicht gegen Ex-US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen angeblicher Kriegsverbrechen im US-Gefängnis Abu Ghraib und in Guantanamo ermitteln.

Karlsruhe - Die juristische Aufarbeitung etwaiger Verstöße gegen das Folterverbot in Guantanamo oder im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg bleibe "Aufgabe der hierzu berufenen" Justiz der USA, teilte Generalbundesanwältin Monika Harms mit. Eine im November 2006 bei der Bundesanwaltschaft eingegangene Strafanzeige des Berliner Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck im Auftrag von insgesamt 44 Organisationen und Einzelpersonen blieb damit ohne Erfolg. Kaleck vertritt unter anderem elf Ex-Insassen von Abu Ghraib und einen Gefangenen aus Guantanamo.

In der Anzeige wurde geltend gemacht, die deutschen Strafverfolgungsbehörden müssten "stellvertretend für die internationale Staatengemeinschaft" Vergehen verfolgen, wenn zu befürchten sei, dass sie sonst straflos blieben. Dazu zwängen Deutschland die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches. Harms bekräftigte nun die Auffassung ihres Vorgänger Kay Nehm. Dieser hatte bereits im Februar 2005 von einer Strafverfolgung mit Blick auf Abu Ghraib und Guantanamo Bay abgesehen und darauf verwiesen, dass die USA "vorrangig zuständig" seien.

BRD sollte für Weltgesellschaft tätig werden

Damals hatte Kaleck im Auftrag der US-Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" (CCR) und von vier Irakern eine ähnliche Strafanzeige gegen Rumsfeld und andere US-Offizielle eingereicht. Harms betonte, die Strafprozessordnung erlaube es, "von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Auslandstaten abzusehen, wenn sich ein Tatverdächtiger weder im Inland aufhält, noch ein solcher Aufenthalt zu erwarten ist". Dies sei hier der Fall. Die Ansicht, die Bundesrepublik müsse stellvertretend für die "Weltgemeinschaft" tätig werden, gehe fehl.

Zur Aufklärung möglicher Tatvorwürfe wären "Ermittlungen vor Ort und in den USA unumgänglich", betonte die Bundesanwaltschaft. Diese seien, da deutsche Ermittlungsbehörden im Ausland über keine Exekutivbefugnisse verfügen, nur im Rechtshilfewege möglich. "Entsprechende Gesuche erscheinen aber - insbesondere, wenn man die Rechts- und Sicherheitslage im Irak bedenkt - offensichtlich aussichtslos", argumentierte Harms. Eine "rein symbolische Ermittlungstätigkeit" sei vom deutschen Gesetzgeber nicht gewollt.

Kaleck hatte geltend gemacht, seine Mandanten hätten Schlaf- und Nahrungsentzug, unbequeme Körperhaltungen und sexuelle Misshandlungen ertragen müssen. Ferner sollen Gefangene im US-amerikanischen Gefangenenlager in Guantanamo misshandelt worden sein. (tso/ddp)

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