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Hermann Gröhe bei einer Kabinettssitzung. Der Gesundheitsminister hatte sich klar gegen staatliche Sterbehilfe ausgesprochen - auch nach dem Urteil.

© John Macdougall AFP

Leiden am Lebensende: Gesundheitsminister Gröhe muss über Sterbehilfe entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht verschickt die Gründe zu seinem Urteil über die staatliche Abgabe tödlicher Medikamente. Jetzt müssen die Behörden handeln.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) müssen über die Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten entscheiden. Wie der Tagesspiegel aus Justizkreisen erfuhr, sollen die schriftlichen Gründe eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März den Beteiligten in dieser Woche zugestellt werden.

Das Institut wird darin zur Abgabe an schwer leidende Patienten verpflichtet, wollte damit aber warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. 22 Patienten haben bisher einen Antrag gestellt, teilte das BfArM auf Anfrage mit. Gröhe hatte erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden. Das BfArM will "im Austausch" mit Gröhes Ministerium über die Anträge befinden.

In "extremen Ausnahmefällen" ist der Staat in der Pflicht

Laut einer Pressemitteilung des Gerichts nach der Urteilsverkündung im März darf Schwerkranken der Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde "in extremen Ausnahmefällen" nicht verwehrt werden. Geklagt hatte ein Mann, dessen Ehefrau vom BfArM vergeblich eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital verlangt hatte.

Die Frau war vom Hals abwärts gelähmt, litt unter Schmerzen und musste künstlich beatmet werden. Sie nahm sich später in der Schweiz mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation das Leben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nachträglich fest, die Frau habe einen Anspruch auf das Medikament gehabt, das nur mit Genehmigung des BfArm abgegeben werden darf.

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