Politik : Leyen will Regeln für Leiharbeit Gesetzentwurf als Antwort auf Schlecker

12.06.2010 22:10 UhrVon C. Eubel/R. Woratschka
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Berlin - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit stärker bekämpfen. Zudem plant die CDU-Politikerin eine Lohnuntergrenze für die Branche. Über einen solchen Mindestlohn solle „die Akzeptanz und die Qualität“ der Leiharbeit verbessert werden, heißt es in einem Diskussionsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der dem Tagesspiegel vorliegt. Mitte kommender Woche will Leyen mit den Arbeitsmarktexperten der Koalition über die Gesetzesänderungen beraten.

Mit der „Lex Schlecker“ möchte die Ministerin erreichen, dass sich der Fall der Drogeriekette nicht wiederholt: Anfang des Jahres wurde bekannt, dass Schlecker einen Teil seiner Mitarbeiter entlassen und über eine Zeitarbeitsfirma wieder neu eingestellt hatte – zu deutlich geringeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen.

Solchen Missbrauch will das Ministerium durch eine „Drehtür-Regelung“ verhindern: Leiharbeitnehmer, die schon vor dem Einsatz in einem Unternehmen dort innerhalb der vorhergehenden sechs Monate beschäftigt waren, sollen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten („equal pay“). Das soll auch für Auszubildende nach dem Ende ihrer Ausbildung gelten. Beim Koalitionspartner stoßen Leyens Pläne auf Zustimmung. Der Gesetzentwurf sei „eine gute Antwort auf das Problem Schlecker“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich Kolb dem Tagesspiegel.

Umstrittener dürfte Leyens Vorhaben sein, einen Mindestlohn für die Branche durchzusetzen. Das Ministerium hält dies für „erforderlich“, weil vom 1. Mai 2011 an Dienstleistungsfirmen aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten unbegrenzt auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden können. Diese könnten – so fürchten die Gewerkschaften – durch einen Unterbietungswettbewerb bei den Löhnen auch Druck auf die Bezahlung deutscher Arbeitnehmer machen. Durch die Lohnuntergrenze, argumentiert auch das Ministerium, sollen Stammbelegschaften in den Betrieben vor Lohndumping geschützt werden. Der FDP-Sozialexperte Kolb sieht hier jedoch keinen Grund zur Eile. Konkret sieht der Entwurf vor, dass der Tarifausschuss aus Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Mindestlohn vorschlägt, den das Ministerium dann für allgemeinverbindlich erklärt. Bei der Festsetzung sollen bestehende Flächentarifverträge berücksichtigt werden.

Aus der Sicht von Experten ist der Zeitpunkt günstig. Inzwischen haben die größeren konkurrierenden Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften DGB oder CGB tarifliche Mindestlöhne vereinbart, die sich kaum noch voneinander unterscheiden. „Das alte Argument der angeblich nicht auflösbaren Tarifkonkurrenz ist weg“, freut sich der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß. Im Westen beträgt der tarifliche Mindestlohn ab Juli 2010 bei allen Verbänden 7,60 Euro pro Stunde, im Osten bewegt er sich zwischen 6,40 und 6,65 Euro. Angesichts solcher Annäherung müsse die zügige Verständigung auf einen gemeinsamen Mindestlohnantrag möglich sein, findet Weiß. Außerdem sollten die Arbeitgeber ans Image denken, meint der CDU-Politiker. „Sie müssten doch ein Interesse daran haben, endlich aus dem Ruch einer Schmuddelbranche herauszukommen.“C. Eubel/R. Woratschka

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