zum Hauptinhalt
Umstritten: Das Kopftuch und das Kopftuchverbot.

© dpa

Martenstein über Diskriminierung: Zeit auszuwandern

Verbote, die in der Praxis nur Frauen betreffen. Verbote, die in der Praxis nur Männer betreffen. Sind die diskriminierend? Wenn man das zu Ende denkt, dann...: Harald Martenstein macht sich ein paar juristische Gedanken.

Eine Berliner Lehrerin klagt vor Gericht, weil Berliner Lehrerinnen im Unterricht kein Kopftuch tragen dürfen. Diese Vorschrift erfülle den Tatbestand der Frauendiskriminierung. Das Verbot betreffe nämlich ausschließlich Frauen. Ich war mal Gerichtsreporter. Ich habe mir deshalb aus alter Gewohnheit ein paar juristische Gedanken gemacht.

Erstens, das Verbot betrifft doch gar nicht ausschließlich Frauen. Es betrifft Kopftücher. Wenn morgen ein männlicher muslimischer Lehrer mit Kopftuch erscheint und erklärt, er habe noch mal im Koran nachgeschaut, seiner Ansicht nach werde der Koran falsch ausgelegt, auch Männer müssten laut Koran im Schulunterricht Kopftuch tragen, dann betrifft ihn das Verbot doch ebenso wie seine Kolleginnen. Dafür, dass im strengen Islam nur die Frauen Kopftuch tragen, kann doch die Berliner Schulverwaltung nichts. Die Lehrerin sollte, wenn sie sich diskriminiert fühlt, eher dafür kämpfen, dass auch Männer Kopftuch tragen müssen, dann wäre es vorbei mit der Diskriminierung.

Es gibt zweitens auch Verbote, die ausschließlich Männer zu betreffen scheinen. Zum Beispiel das Verbot, im Fußballstadion zu randalieren. Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber mir ist noch nie eine Frau aufgefallen, die im Stadion die gegnerischen Fans verprügelt hätte. Die Männer könnten klagen, weil seit Menschengedenken immer nur Männer daran gehindert werden, im Stadion gegnerische Fans zu verprügeln – sie könnten fragen: Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Es gibt noch etliche weitere Verbote, die nur für Männer gelten, jedenfalls tun es fast nur Männer. Wenn die Lehrerin mit ihrer Argumentation beim Bundesverfassungsgericht durchkommt, dann müssen sie, um Männer nicht zu diskriminieren, auch das Urinieren in Hausfluren, Bussen und Unterführungen erlauben. Das Gleiche gilt für Vogelzeigen im Auto, wenn ein anderer die Vorfahrt missachtet.

Das eine hängt mit Religion zusammen, das andere vielleicht mit dem verdammten Testosteron, aber die Ursachen des Verhaltens sind juristisch meistens von nachrangiger Bedeutung. So was kann höchstens bei der Strafzumessung als mildernder Umstand in Rechnung gestellt werden. Es kommt darauf an, ob der Gesetzgeber oder der Vorschriftenmacher ein bestimmtes Verhalten dulden will oder nicht.

Zum Beispiel ist nächtliche Ruhestörung verboten. Wenn morgen eine neue Religionsgemeinschaft auftaucht, deren Gott vorschreibt, dass weibliche Gläubige jede Nacht um drei Uhr das Radio voll aufdrehen, und man könnte das nicht verbieten, weil es frauendiskriminierend ist, denn es machen ja nur die Frauen Krach, und diese Argumentation hätte sogar Erfolg, dann wäre es Zeit, auszuwandern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false