Militante Rechtsextremisten : Wie kommen die Neonazis an die Waffen?

21.11.2011 11:21 UhrVon Lars Winkelsdorf

Militante Neonazis sind wie tickende Zeitbomben. Zwar sollten sie laut Waffengesetz gar keine Waffenerlaubnis bekommen. Doch die Realität sieht anders aus.

Im niedersächsischen Unsen veranstalteten noch 2009 ehemalige Neonazis der militanten und im Jahr 2000 verbotenen Organisation „Blood & Honour“ hochprofessionelle Wehrsportübungen für Gesinnungsgenossen in einem früheren Tanklager der Bundeswehr. Nur wenige Hundert Meter entfernt von diesem Ort ist ein Schießstand, der auch von der „SLG Hameln“ genutzt wird. Und im Gästebuch der SLG schrieb am 20. Juni 2006 der als militanter Neonazi und NPD-Funktionär einschlägig bekannte Thorsten Heise: „Diese Seite ist super klasse! Hier findet man immer die neuesten Ergebnisse und Termine.“ Laut Webseite des als rechtsextrem eingeschätzten WB-Versandes haben Rechtsextremisten am 10. August 2006 mit eben solchen Waffen geschossen, die laut Sportordnung des „Bundes Deutscher Militär- und Polizeischützen“ (BDMP) auch in der SLG Hameln benutzt werden.

Auch über einen Schützenverein in Düren versuchten die Extremisten aus dem Umfeld von „Blood & Honour“, sich zu bewaffnen. Ein Vereinskamerad sagt: „Wir wollten die hier nicht haben, die waren gar nicht auf den Sport und das Vereinsleben aus, die wollten im Grunde nur professionelles Töten lernen. Als wir merkten, mit wem wir es zu tun hatten, verwiesen wir sie des Geländes.“ Vorher jedoch konnten die Neonazis mehrere Male am Schießtraining teilnehmen. Dabei ist nicht nur das Üben an der Waffe ein Risiko – nach einem Jahr Teilnahme am Schießen wird man als Sportschütze anerkannt und kann so Erlaubnisse nach dem Waffengesetz für eigene Pistolen und Gewehre beantragen.

Für den Präsidenten des BMDP, Dieter Gräfrath, ist das ein Skandal: „Wir wurden als Schießsportverband bisher in nicht einem einzigen Fall von Verfassungsschutzbehörden angesprochen und bei potenziell gefährlichen Mitgliedern oder Gästen gewarnt. Im Grunde fördern hier die Nachrichtendienste indirekt die Bewaffnung der militanten Szene unter Missbrauch der Schützenvereine.“

Dass dies den zuständigen Verfassungsschutzbehörden entgangen sein kann, erscheint ausgeschlossen. Waffenbesitzer erhalten bereits seit mehreren Jahren im Melderegister eine Kennzeichnung mit dem Kürzel „W“ . Und auf das Nationale Waffenregister, also die zentrale Datei aller in Umlauf befindlichen Waffen, können die Verfassungsschutzbehörden ausdrücklich zugreifen. Sie können also noch weitergehende Datensätze abfragen und erhalten per Knopfdruck Detailinformationen zum Waffenbesitz. Trotzdem waren bisher Interventionen der Verfassungsschützer überaus selten, genauso wie Informationen an die Politik. Waffenbesitz von Neonazis taucht in den Verfassungsschutzberichten bisher so gut wie gar nicht auf. Jahrelang wurde die Waffenbeschaffung der Extremisten auf legalem Wege also in Kauf genommen, in einigen Fällen hat es gar den Anschein, als sei die Bewaffnung der Rechtsextremisten von den Geheimdiensten ausdrücklich gebilligt worden. Dass dies keine bloße Vermutung ist, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen: Vor knapp 15 Jahren hatte das dortige Landesamt für Verfassungsschutz Mitarbeiter in die Schützenvereine entsandt, um dort nach waffenbegeisterten Rechtsextremisten zu suchen. Die Problematik war den Sicherheitsbehörden also durchaus seit langem bekannt. Dennoch wurde die gesetzlich vorgeschriebene Informierung der Waffenrechtsbehörden unterlassen.

Ein Mitarbeiter einer Verfassungsschutzbehörde, der namentlich nicht genannt werden wollte, sagte auf Anfrage dieser Zeitung, aus grundsätzlichen Erwägungen gebe der Verfassungsschutz zur Bewaffnung Rechtsradikaler in solchen Einzelfällen keine Auskunft.

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