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Untersuchung von Eizellen im Kinderwunschzentrum Leipzig.

© dpa

Nach Bundesrat-Entscheidung: Bald Gentests an Embryonen möglich

Fast zwei Jahre ist es her, dass der Bundestag für die Zulassung von Gentests an Embryonen stimmte. Doch den Paaren ist die PID bis heute verwehrt. Jetzt ist klar: Bald werden die Angebote dazu aufgebaut. Dennoch zieht der Bundesrat Grenzen.

Nach jahrelangen Debatten hat der Bundesrat den Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei gemacht. Paare mit der Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten können ihre künstlich erzeugten Embryonen künftig unter bestimmten Voraussetzungen über Gentests aussortieren lassen. Am Freitag akzeptierte der Bundesrat die dafür notwendige Rechtsverordnung von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), setzte aber gleichzeitig noch wesentliche Änderungen durch.

So soll es, anders als von Justiz- und Gesundheitsministerium ursprünglich gewollt, keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung von PID-Zentren geben. Sie müssen nun einzeln genehmigt werden, ihre Zahl soll sich an Bedarf und öffentlichem Interesse orientieren. Damit wurden Bedenken berücksichtigt, dass die Gentests an Reagenzglas-Embryonen durch ein allzu großes Angebot zur medizinischen Routine werden könnten. Expertenschätzungen zufolge kommen für eine PID bundesweit 200 bis 300 Paare infrage. Sie ist nur Eltern erlaubt, deren Genanlagen eine schwere Krankheit, Tot- oder Fehlgeburt des Kindes wahrscheinlich machen und die sich vorher beraten lassen. Der Bundestag hatte der begrenzten Zulassung bereits im Juli 2011 zugestimmt. Allerdings war damit nur das grundsätzliche Verbot der PID geregelt. Für die gewünschten Ausnahmen brauchte es eine zusätzliche Rechtsverordnung. Bahr kündigte an, diese nun zeitnah umzuformulieren und dem Bundeskabinett vorzulegen, „damit es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten gibt“.

Im Streit um die Ethikkommissionen, die bei jedem Paar über die Zulassung der Gentests entscheiden müssen, machten die Länder einen Rückzieher. Die Forderung ihrer Gesundheitsminister, über die Zusammensetzung dieser Kommissionen selber befinden zu dürfen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bahr hatte signalisiert, dass individuelle Regelungen für ihn wegen des dann zu befürchtenden „Flickenteppichs“ nicht akzeptierbar gewesen wären. Man dürfe nicht in eine Situation geraten, in der PID-willige Paare von einem Bundesland ins andere reisten, weil dort die Chance auf eine Bewilligung größer sei. Nun bleibt es dabei, dass jede Ethikkommission acht Mitglieder haben und so besetzt sein muss, dass die Ärzte darin nicht überstimmt werden können.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, begrüßte die Änderungen. Dem Bundesrat sei es „immerhin gelungen, dass nicht unbegrenzt PID-Zentren aus dem Boden schießen“, sagte der CDU-Politiker, der sich bei den Bundestagsberatungen für ein umfassendes PID-Verbot eingesetzt hatte. Nun komme es „darauf an, dass die Länder die Zulassung restriktiv handhaben“. Die Chance, die PID-Zentren auf eine exakte Zahl zu begrenzen, sei aber leider nicht genutzt worden, bedauerte Hüppe. Damit sei „die von den PID-Befürworten versprochene tatsächliche Begrenzbarkeit der Selektion nicht gegeben“. Die Tür sei „nicht nur einen Spalt aufgemacht, sondern fast aus den Angeln gehoben worden“, sagte Hüppe dem Tagesspiegel.

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die sich als Abgeordnete für eine weitreichende PID-Freigabe starkgemacht hatte, zeigte sich dagegen erleichtert. Sie bedaure zwar, dass die Verordnung nicht sofort in Kraft treten könne. In zwölf Monaten aber hätten „auch in Deutschland Paare eine Chance auf gesunde Kinder, obwohl in ihrer Familie schwere Erbschäden auftreten“. mit dpa

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