Nach dem Kölner Urteil : Bundesregierung streitet über Beschneidungs-Gesetz

17.07.2012 00:00 Uhrvon
Wie geht es weiter in Sachen Beschneidungsgesetz? Foto: dapd
Wie geht es weiter in Sachen Beschneidungsgesetz? - Foto: dapd

Nach dem Kölner Beschneidungs-Urteil debattiert die schwarz-gelbe Koalition in Berlin über die Folgen für die Gesetzgebung: Die Kanzlerin macht Druck, die Justizministerin warnt hingegen vor einem „Schnellschuss“.

Mit der versprochenen gesetzlichen Regelung für religiös motivierte Beschneidung in Deutschland wird es wohl noch dauern. Nach den Worten von Regierungssprecher Steffen Seibert ist noch unklar, wie der Rechtsfrieden nach dem Kölner Urteil wiederhergestellt werden soll. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, den Ritus, den die Richter als strafbare Körperverletzung gewertet hatten, weiter zu ermöglichen.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dämpfte die Hoffnung auf eine schnelle Regelung. Man prüfe eine Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz, sagte die FDP-Politikerin im Bayerischen Rundfunk. Mit einem „Schnellschuss“ sei keinem gedient. Offenbar macht die Kanzlerin aber persönlich Druck. Nach Auskunft von Teilnehmern sagte Angela Merkel am Montag im CDU-Vorstand, sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben könnten. „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation.“

Die Justizministerin indessen hob die Schwierigkeiten einer gesetzlichen Regelung hervor. Man könne nicht einfach und grundsätzlich jeden religiös motivierten Eingriff erlauben, sagte sie. Dies nämlich könne dann Ausweitungen zur Folge haben, die von niemandem gewollt seien. Als Beispiel nannte Leutheusser-Schnarrenberger die Genitalverstümmelung von Mädchen, die im westlichen Kulturraum als Menschenrechtsverletzung geächtet ist. Zugleich übte die Ministerin Richterschelte. Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht im Einklang mit dem stehe, was bisher rechtlich gelte, sagte sie. Nach eigenen Worten wäre sie froh über einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Urteil sei rechtskräftig und deshalb nicht in nächster Instanz anfechtbar.

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