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NPD-Akten in Karlsruhe: Für die Öffentlichkeit gesperrt

Schon einmal, im Jahr 2001, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Wer heute, da um ein neues Verbotsverfahren diskutiert wird, an die Akten von damals herankommen will, hat es schwer.

Die Akten des Bundesverfassungsgerichts zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bleiben für die Öffentlichkeit verschlossen. Das Gericht lehnte einen Antrag des Tagesspiegels ab, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Ziel war unter anderem, die Schriftwechsel außerhalb der offiziellen Antragsschriften auszuwerten, bis das Verfahren 2003 wegen V-Leuten in der Partei eingestellt wurde. Zuvor hatten sich bereits der Innenausschuss des Bundestags sowie der Bundesrat gegen den Aktenzugang ausgesprochen. Am Montag zog auch die Bundesregierung nach: Die Akten enthielten personenbezogene Daten, „die gegenwärtig nicht freigegeben werden können“. Alle drei Verfassungsorgane hatten das Verbot im Jahr 2001 beantragt. Das Gericht ist bei seiner Entscheidung, die Akten zugänglich zu machen, nicht an deren Voten gebunden. In seiner Ablehnung verwies das Gericht darauf, die Verwertung verfassungsgerichtlicher Akten im allgemeinen oder wissenschaftlichen Interesse komme laut Geschäftsordnung frühestens 30 Jahre nach der Entscheidung in Betracht, diese „Sperrfrist“ sei noch nicht abgelaufen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz – das der Geschäftsordnung vorgeht – kann das Gericht jedoch Privatpersonen oder nicht-öffentlichen Stellen Einsicht gewähren, „soweit sie hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen“. In seinem Antrag hatte der Tagesspiegel die politische und historische Bedeutung des Verfahrens herausgestellt und die Notwendigkeit von Transparenz angesichts eines möglichen neuen Verfahrens betont. Dem Datenschutz hätte mit Schwärzungen in den Akten entsprochen werden können. Die fehlende Akten-Transparenz am höchsten Gericht wird seit längerem gerade von Forschern und in der Politik kritisiert. Anfang November war ein Vorstoß der Linksfraktion im Bundestag gescheitert, die Einsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten zu stärken. Die Sperrfristen sollten gekürzt und Einsicht wie nach dem Bundesarchivgesetz gewährt werden können.

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