NPD-Verbot : Keine einfache Aufgabe

22.12.2011 00:00 UhrVon Frank Jansen
Wie soll es gehen? Ein Verbotsantrag gegen die NPD ist in Karlsruhe vor neun Jahren schon gescheitert. Der nächste Anlauf muss erfolgreich sein. Foto: Hendrik Schmidt / dpa
Wie soll es gehen? Ein Verbotsantrag gegen die NPD ist in Karlsruhe vor neun Jahren schon gescheitert. Der nächste Anlauf muss erfolgreich sein. - Foto: Hendrik Schmidt / dpa

In einem NPD-Verbotsverfahren wird auch zu klären sein, wie weit der Verfassungsschutz die Terrorzelle finanziell unterstützt hat.

Berlin - Günther Beckstein, sonst ein lebensfroher Mensch, blickte versteinert. Dann schaute sich der bayerische Innenminister vorsichtig um – und sah die jubelnden NPD-Funktionäre. Es war der 18. März 2003 im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, genau 10 Uhr 5. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, hatte gerade den entscheidenden Satz gesprochen: „Ich verkünde im Namen des Volkes folgenden Beschluss: Die Verfahren werden eingestellt.“ Die rechte Hälfte des Saales war totenstill. Hier saßen neben Beckstein die Prozessbevollmächtigten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die umfangreiche Anträge auf ein Verbot der rechtsextremen Partei eingereicht hatten.

In der linken Hälfte wurde gelärmt. Und nach dem Ende der Sitzung heftete ein NPD- Mann, noch im Saal, dem damaligen Parteichef Udo Voigt das „goldene Parteiabzeichen“ ans Revers.

Heute, knapp neun Jahre danach, drängt sich die Frage auf, was Politik und Sicherheitsbehörden aus dem Debakel gelernt haben – und ob die Ausgangslage jetzt besser ist, als sie es im Jahr 2000 war, als Beckstein und der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Verfahren anschoben und niemand daran dachte, das Verfahren könnte am Thema V-Leute scheitern. Da zeichnet sich für 2012 eine schwierige Debatte ab. Gerade auch wegen der Meldungen über Spenden des Thüringer Verfassungsschutzes für die Terrorzelle.     

Angesichts der großen Empörung über die Taten der Bande „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) haben vor einer Woche die Regierungschefs der Länder eine Entscheidung getroffen, die der Startschuss für ein zweites Verbotsverfahren sein könnte. Beschlossen wurde, „ein erfolgreiches NPD-Verbot“ anzustreben, bis Ende März soll die Phase der Prüfung von Chancen und Risiken abgeschlossen sein. Dann wären die Verbotsanträge zu schreiben. Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat jedoch in einer „Protokollerklärung“ gemahnt, der Beschluss dürfe „keine Vorfestlegung auf das Ergebnis des angestrebten Verfahrens sein“. Aber was ist nun 2012 zu erwarten, auch im Vergleich zum alten Verfahren?

Der größte Unterschied ist leicht benannt: Rechtsextremer Terror und mögliche Verbindungen zur NPD waren in den Jahren 2000 bis 2003 kein bedeutendes Thema. Das erscheint heute makaber, da das Thüringer Trio 1998 abgetaucht war, sich spätestens 2001 als „Nationalsozialistischen Untergrund“ begriff und vermutlich schon früh von NPD-Leuten unterstützt wurde. Wäre das damals bekannt geworden, hätte das Verbotsverfahren eine ganz andere Prägung erhalten. So hingegen fällt beim Blick in die alten Anträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vor allem auf, dass sie gespickt sind mit den Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes und „Behördenzeugnissen“ des Nachrichtendienstes, die vermutlich auch auf Informationen bezahlter Spitzel basierten.

Die „prominentesten“ V-Leute waren NPD-Spitzenfunktionäre wie Udo Holtmann, Wolfgang Frenz und Tino Brandt. Vor allem die Parolen von Frenz wurden in den Anträgen ausgiebig als Beweise für die verfassungsfeindliche Einstellung der NPD genannt. Tino Brandt, einst Vizechef der Partei in Thüringen, galt im Antrag des Bundesrates als eine Symbolfigur für das Argument, die Thüringer NPD sei eine „Schnittstelle zur Neonaziszene“. Die Personalie Brandt erscheint aber gerade jetzt auch wieder heikel.

Der V-Mann hat, wie berichtet, Ende der 90er Jahre mindestens 2500 D-Mark aus der Kasse des Thüringer Verfassungsschutzes mutmaßlichen Unterstützern der Terrorzelle übergeben. Das dürfte bei einem zweiten Verbotsverfahren von den Anwälten der NPD intensiv thematisiert werden. Da wird offenkundig, dass die V-Mann-Problematik erneut von Bedeutung sein wird. Der Verdacht, der Staat habe über Spitzel braunen Terror gefördert, belastet das Argument, das vor allem in der SPD zu hören ist: Angesichts der Verbindungen von NPD-Funktionären zum NSU sei das V-Mann-Dilemma nachrangig.

Fraglich erscheint auch, ob der Verfassungsschutz jetzt überhaupt in der Lage wäre, ohne die Informationen von V-Leuten aus den Führungsebenen der NPD genügend Material liefern zu können, das den Willen der Partei zur Beseitigung der Demokratie und eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus belegt. Striche man aus den alten Anträgen alle „Beweise“ weg, die von V-Leuten stammten, wäre viel Substanz verloren gegangen. Ob die übrig gebliebenen Fundstellen gereicht hätten, das Gericht von der Notwendigkeit eines Verbots zu überzeugen, ist unklar. Auch heute, da mutmaßlich weit mehr als 100 V-Leute aus der NPD berichten, bleibt die Frage offen.

Wenn die Ausgangslage vor erneuten Anträgen deutlich besser sein soll, als sie es im Jahr 2000 war, müssten die Verfassungsschutzbehörden vermutlich schon jetzt reihenweise V-Leute abschalten und dann unbelastetes Material zusammentragen. Gelänge das nicht, wäre für den März eine kräftige Blamage zu erwarten: der Offenbarungseid der Innenminister, ihre Nachrichtendienste seien nicht in der Lage, ohne V-Mann-Infos genügend Material gegen die NPD zu liefern.

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