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NPD-Verbotsverfahren: Urteil womöglich erst nach den nächsten Wahlen

Das NPD-Verbotsverfahren zieht sich weiter in die Länge, ein Urteil ist womöglich erst für Herbst zu erwarten. Damit könnte die NPD an den nächsten Landtagswahlen teilnehmen.

Von Frank Jansen

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Ein Urteil im Verbotsverfahren gegen die NPD ist womöglich erst für den Herbst zu erwarten. Damit könnte die rechtsextreme Partei im September an den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin teilnehmen. Das Verfahren zieht sich hin, da das Bundesverfassungsgericht der NPD Ende März eine weitere Frist für eine Stellungnahme gewährt hat: Parteianwalt Peter Richter kann bis zum 13. Mai auf einen im März eingegangenen Schriftsatz des Bundesrates antworten. Das dämpft die Hoffnung der Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, dass die Karlsruher Richter im Mai intern eine Entscheidung treffen und diese vor September verkünden würden.

Ende vergangenen Jahres hatte der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff dem Tagesspiegel gesagt, er sei optimistisch, das Gericht entscheide sich bis Mai. Waldhoff und sein Kollege Christoph Möllers vertreten den Bundesrat, der 2013 das Verbot beantragt hatte.

Offen bleibt, wann das Ende des Schriftverkehrs erreicht ist

Die Partei verfolgte zunächst eine Hinhaltetaktik. Bei der mündlichen Verhandlung im Verbotsverfahren Anfang März behauptete Anwalt Richter, die NPD habe sich wegen der zu vermutenden Überwachung durch den Staat nicht inhaltlich auf den Termin in Karlsruhe vorbereiten können. Der Zweite Senat gestand der NPD sechs Wochen für eine Stellungnahme zum Verbotsantrag des Bundesrates zu. Als die Richter etwas später in der Verhandlung erklärten, ein Verfahrenshindernis durch V-Leute sei nicht zu erkennen, zog der Parteianwalt plötzlich einen Ordner mit 561 Seiten inhaltlicher Erwiderung auf den Verbotsantrag aus dem Aktenkoffer. Dennoch hob der Senat die Frist von sechs Wochen für die Stellungnahme der NPD nicht auf. Vielmehr kam Ende März die weitere Frist bis zum 13. Mai hinzu, nachdem Waldhoff und Möllers noch einen Schriftsatz nach Karlsruhe geschickt hatten.

Offen bleibt, wann das Ende des Schriftverkehrs von Bundesrat und NPD mit Karlsruhe erreicht ist. „Es wird sich in den nächsten Tagen klären, ob oder was noch an Schriftsätzen ausgetauscht wird“, sagte Waldhoff jetzt. Auch der NPD-Anwalt schloss weitere Briefe nach Karlsruhe nicht aus. Paradoxerweise sieht der Jurist steigende Chancen für die NPD, dem Verbot zu entgehen: Die Partei war im März bei den Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unter einem Prozent geblieben, in Sachsen-Anhalt stürzte sie auf 1,9 Prozent ab. Damit werde die in der mündlichen Verhandlung spürbare Skepsis einiger Richter gegenüber der vom Bundesrat betonten Gefährlichkeit der NPD verstärkt, sagte der Anwalt.

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