zum Hauptinhalt

Politik: NS-Opfer: Homosexuelle sollen rehabilitiert werden

Die in der NS-Zeit verfolgten Homosexuellen sollen gesetzlich rehabilitiert werden. Einen entsprechenden Antrag der rot-grünen Koalition hat der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch mit breiter Mehrheit beschlossen.

Die in der NS-Zeit verfolgten Homosexuellen sollen gesetzlich rehabilitiert werden. Einen entsprechenden Antrag der rot-grünen Koalition hat der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch mit breiter Mehrheit beschlossen. Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Volker Beck stimmten lediglich drei Unionsabgeordnete gegen die Initiative, die noch vom Bundestag gebilligt werden muss. In der NS-Zeit wurden nach Schätzungen etwa 50 000 Homosexuelle zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt. Viele wurden nach Verbüßung ihrer Strafen in Konzentrationslager eingewiesen. Der Antrag sieht vor, das Gesetz über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile um die Verurteilungen nach dem Homosexuellen-Paragrafen 175 zu ergänzen. Ferner soll die Bundesregierung einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer vorlegen.

Zur Startseite