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Der Whistleblower und frühere CIA-Mitarbeiter Edward Snowden.

© dpa

NSA-Untersuchungsausschuss: Grüne und Linke mit neuem Anlauf für Snowden-Vernehmung

Schon seit Jahren wird versucht, den Whistleblower Edward Snowden als Zeugen vor den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu holen. Grüne und Linke hoffen, mit Hilfe des Bundesgerichtshofs Bewegung in die festgefahrene Angelegenheit zu bringen.

Die Fraktionen der Grünen und der Linken unternehmen einen neuen Anlauf, den Enthüller Edward Snowden für eine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland zu bekommen. Die Obleute der beiden Bundestagsfraktionen, Konstantin von Notz und Martina Renner, schickten einen Brief an den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof. Darin forderten sie nach dpa-Informationen, eine Blockade der Vernehmung von Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit zu durchbrechen. Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt.

Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein. Der NSA-Unterschungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören. Das wurde bisher nicht umgesetzt. Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen.

Sie hatten bereits versucht, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland über das Verfassungsgericht durchzusetzen, scheiterten jedoch damit. „Weder eine Vernehmung per Video noch eine Anhörung von Edward Snowden in Moskau sind gleichwertig mit einer Vernehmung in Berlin“, betonte Linke-Politikerin Renner. „Gegen eine Zeugenaussage in Moskau oder per Video bestehen weiterhin gewichtige, auch die Sicherheit und den Geheimschutz betreffende Einwände.“ Die Argumentation der Bundesregierung, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland gefährde das „Staatswohl“, bleibe juristisch abwegig, kritisierte von Notz.

„Auch der Taschenspielertrick, zu sagen, die Entscheidung sei nur eine vorläufige, ist durchsichtig. Wir hoffen, dass das Gericht dies der Bundesregierung aufzeigt und die Rechte des Parlaments stärkt.“ In der Debatte wurde unter anderem darauf hingewiesen, Snowden könne nach der Ankunft Asyl in Deutschland beantragen und damit das Verhältnis zu den USA belasten. (dpa)

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