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Beate Zschäpe – Lebenslang hinter Gittern?

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Exklusiv

NSU-Mordserie: Bundesanwaltschaft will Sicherungsverwahrung für Zschäpe

Der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe droht eine nahezu unbegrenzte Zeit hinter Gittern. Denn die Bundesanwaltschaft hält, im Falle einer Verurteilung, die anschließende Sicherungsverwahrung für nötig.

Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft hält nach Informationen des "Tagesspiegels" (Samstagsausgabe) im Fall der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe eine Sicherungsverwahrung für notwendig. Das sei der Anklage gegen Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Komplizen zu entnehmen, hieß es in Sicherheitskreisen. Bei Straftätern, die ein besonders schweres Verbrechen begangen haben und auf unabsehbare Zeit als extrem gefährlich gelten, kann ein Gericht Sicherungsverwahrung für die Zeit nach der zu verbüßenden Haftstrafe anordnen.

Zschäpe droht nun im Fall einer Verurteilung, die lebenslänglich lauten könnte, eine nahezu unbegrenzte Zeit hinter Gittern. Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe unter anderem der Mittäterschaft an den zehn Morden für schuldig, die der Terrorgruppe NSU zugerechnet werden. Die Anklage wurde vergangene Woche beim Oberlandesgericht München erhoben.

Bei rechtsextremistischen Delikten haben deutsche Gerichte bislang nur selten gegen einen Täter eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Im Jahr 2004 ordnete das Landgericht Köln Sicherungsverwahrung gegen den Neonazi und Ex-Söldner Thomas A. an, der im Oktober 2003 in Overath (Nordrhein-Westfalen) einen Rechtsanwalt sowie dessen Ehefrau und Tochter aus nächster Nähe mit einer Pumpgun erschossen hatte. Die Richter verurteilten Thomas A. zu lebenslanger Haft und bescheinigten ihm eine besondere Schwere der Schuld. Da die Kammer befürchtete, A. werde auch nach Verbüßung der langen Haft wieder in den bewaffneten Kampf einsteigen, erschien die Sicherungsverwahrung notwendig.

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