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Oberlandesgericht München hat nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" am Donnerstag die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Beate Zschäpe zugelassen.

© dpa

NSU: Oberlandesgericht München lässt Mordanklage gegen Zschäpe zu

Im Fall des Terror-Netzwerks NSU hat das Oberlandesgericht in München nun beschlossen, dass die Mordanklage der Bundesanwaltschaft gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte zugelassen wird.

Von Frank Jansen

Im Fall NSU hat das Oberlandesgericht München hat nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" am Donnerstag die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte bis auf wenige Details unverändert zugelassen. Im Eröffnungsbeschluss des 6. Strafsenats heißt es, die Angeklagten seien der ihnen vorgeworfen Straftaten hinreichend verdächtig. Nach vorläufiger Wertung bestehe die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Die Richter ordneten zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben an.

Die Bundesanwaltschaft hatte im November 2012 Beate Zschäpe, Wohlleben sowie Holger G., Carsten S. und André E. angeklagt. Zschäpe wird vorgehalten, sie habe sich an der Bildung einer terroristischen Vereinigung beteiligt sowie an allen zehn Morden des NSU und weiteren Verbrechen. Die anderen Angeklagten sollen dem Trio geholfen haben. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen. Das Gericht hatte in einem früheren Beschluss den April genannt.

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