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NSU-Prozess Die Angeklagte Beate Zschäpe steht am Dienstag (14.07.2015) im Landgericht in München beim NSU-Prozess neben ihrem neuen Anwalt Mathias Grasel und den Anwälten Wolfgang Stahl (l-r), Anja Sturm und Wolfgang Heer.

© imago/Sebastian Widmann

NSU-Prozess: Beate Zschäpe wird ihre Anwälte nicht los

Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess in München, führt seit Monaten einen Kleinkrieg mit drei ihrer vier Pflichtverteidiger. Ihr Antrag auf Entlassung der Anwälte kam nicht durch.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe mit einem weiteren Versuch gescheitert, drei ihrer vier Pflichtverteidiger loszuwerden. Das Oberlandesgericht München habe die Anträge Zschäpes zur Entlassung von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm abgelehnt, hieß es am Freitag in Justizkreisen. Offenkundig hielt der 6. Strafsenat unter Vorsitz von Manfred Götzl auch diesmal die Vorwürfe der Angeklagten für unbegründet. Zschäpe hatte den Anwälten unter anderem vorgeworfen, sie hätten in Gesprächen mit Götzl die Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt.

Die Angeklagte stellte sogar eine Strafanzeige gegen Heer, Stahl und Sturm bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Die Behörde lehnte jedoch am Mittwoch die Aufnahme von Ermittlungen ab, weil keine Straftat zu erkennen war. Damit sanken auch Zschäpes Chancen, sich beim Gericht mit den Anträgen auf Entpflichtung der Verteidiger durchzusetzen.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die Angeklagte erstmals versucht, die Anwälte aus dem Verfahren zu drängen. Nachdem Götzl den Antrag abgewiesen hatte, raufte sich Zschäpe mit Heer, Stahl und Sturm zusammen. Im Juni schaltete die Angeklagte wieder auf Konfrontation. Einen Antrag auf Entpflichtung von Anwältin Sturm lehnte Götzl jedoch ab. Der Richter ordnete aber Zschäpe einen vierten Verteidiger zu, den Münchner Anwalt Mathias Grasel. Dennoch nahm der Konflikt kein Ende.

Eine Chronik des NSU-Prozesses finden Sie hier.

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