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Einer der NSU-Opferanwälte will in Karlsruhe eine Videoübertragung des Prozesses durchsetzen.

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NSU-Prozess: Opferanwalt zieht wegen Videoübertragung nach Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein weiteres Mal mit dem NSU-Prozess befassen. Mit einem Eilantrag will einer der Opferanwälte eine Videoübertragung der Verhandlung in einen zweiten Saal durchsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich erneut mit dem vor dem Oberlandesgericht München bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ reichte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein, mit dem er eine Videoübertragung des Prozesses in einen zweiten Saal fordere. Anwalt Thomas Bliwier argumentiere, dass nur so dem enormen öffentlichen Interesse an dem Verfahren gerecht geworden werden könne.

Das OLG München lehnt eine Videoübertragung in einen zweiten Saal ab, weil es darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und die in München mit ihr angeklagten mutmaßlichen vier NSU-Helfer sieht. Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Anmeldeverfahren für Journalisten zu dem international beachteten Prozess zum Teil korrigiert. In einem vollkommen neuen Verfahren will das OLG nun die Presseplätze verlosen. Wegen des Streits um die Platzvergabe verschob das Gericht den Prozessbeginn auf den 6. Mai. (afp)

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