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Ralf Wohlleben vor Gericht in München

© dpa

NSU-Prozess: Verteidiger fordern Freilassung von Ralf Wohlleben

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist neben Beate Zschäpe der einzige Angeklagte im NSU-Prozess, der noch in Untersuchungshaft sitzt. Seine Verteidiger wollen nun erreichen, dass er freikommt.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben am Donnerstag die Verteidiger des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben „die sofortige Aufhebung des Haftbefehls und die Freilassung unseres Mandanten“ verlangt. Wohlleben ist neben Zschäpe der einzige Angeklagte, der noch in Untersuchungshaft sitzt. Die Verteidiger stellten den Antrag, nachdem die Befragung des Angeklagten Carsten S. zu Ende gegangen war. Carsten S. hatte in den vergangenen Prozesstagen ein Geständnis abgelegt und Wohlleben schwer belastet.

Laut S. war Wohlleben daran beteiligt, dem NSU die Pistole Ceska 83 zu verschaffen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Die Waffe und einen Schalldämpfer hatte Carsten S. nach seinen Angaben im Frühjahr 2000 Mundlos und Böhnhardt bei einem konspirativen Treffen in Chemnitz übergeben. Die Bundesanwaltschaft wirft S. und Wohlleben vor, Beihilfe zu neunfachem Mord geleistet zu haben.

Aus Sicht der Verteidiger Wohllebens hat Carsten S. in seinem Geständnis die Ceska 83 nicht eindeutig als die Waffe identifiziert, die er vor 13 Jahren nach Chemnitz brachte. Die Anwälte kritisierten zudem, dass S. sich weigert, ihre Fragen zu beantworten. Dies will Carsten S. nur tun, wenn Wohlleben sein Schweigen beende und sich ebenfalls „nackig macht“. 

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