Politik : Online-Durchsuchungen – bisher geht es auch ohne

Berlin - Als wichtiges Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wurde sie gepriesen, doch bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2009 hat die Behörde das umstrittene Werkzeug nicht genutzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. Dabei hat das Bundeskriminalamt in den vergangenen anderthalb Jahren bereits rund 700 000 Euro investiert, um Online-Durchsuchungen durchführen zu können. Nach Angaben von Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) gab das BKA bis heute 101 582 Euro für die Bereitstellung der technischen Mittel aus, hinzu kamen 581 000 Euro an Personalkosten.

Bei einer Online-Durchsuchung können heimlich die Computer von Verdächtigen ausgespäht werden. Das Bundeskriminalamt darf dieses Instrument grundsätzlich zur Gefahrenabwehr nutzen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Bevor die BKA-Ermittler tätig werden, muss ein Richter die Durchsuchung anordnen. Darüber hinaus hat als erstes Bundesland Bayern Online-Durchsuchungen zugelassen, hier darf die Landespolizei tätig werden. Rheinland-Pfalz hatte Ende April eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die der dortigen Polizei diese Befugnis einräumen soll.

Für den Linken-Innenpolitiker Jan Korte belegen die aktuellen Zahlen, dass die Online-Durchsuchung „völlig überflüssig“ sei. Während bei der Einführung noch erklärt worden sei, dass ohne dieses Instrument der Kampf gegen den Terror nicht gewonnen werden könne, sei aus der angeblich unerlässlichen Maßnahme „praktisch rein gar nichts“ geworden. „Die Bundesregierung sollte endlich zu einer seriösen Innenpolitik zurückfinden und die Online-Durchsuchung schnellstmöglich wieder aus dem BKA-Gesetz streichen“, fordert Korte.

Die Bundesregierung rechtfertigt das Festhalten an der Online-Durchsuchung jedoch damit, dass es sich dabei um eine „Ultima Ratio“-Maßnahme handele, die „nur in Ausnahmefällen“ zum Einsatz kommen solle. Die Tatsache, dass sich ein solcher Fall bislang nicht ergeben habe, ändere nichts daran, dass eine solche Maßnahme erforderlich werden könne. Cordula Eubel

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