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Ein mutwillig zerstörtes Wahlplakat der NPD von 2014.

© pdpa/Julian Stratenschulte

Parteienfinanzierung: NPD klagt gegen Grundgesetzänderung

Die NPD hat im vergangenen Jahr rund eine Million Euro staatlicher Mittel erhalten. Die sind wegen einer Grundgesetzänderung in Gefahr - jetzt klagt die rechtsextreme Partei beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss.

Von Frank Jansen

Die NPD klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Bundestag beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung. Der Anwalt der rechtsextremen Partei, Peter Richter, hat diese Woche in Karlsruhe eine Organklage eingereicht. Darüber berichtete nun zuerst der „Spiegel“. Der Bundestag hatte im Juni mit großer Mehrheit das Grundgesetz geändert, um verfassungsfeindlichen Parteien künftig staatliche Gelder zu verwehren. Der Beschluss war eine Folge des im Januar gescheiterten, zweiten Verbotsverfahrens gegen die NPD.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag des Bundesrates zurückgewiesen, aber auch die Möglichkeit einer Änderung der Parteienfinanzierung angedeutet. Die NPD habe 2016 „grob um eine Million Euro“ staatlicher Mittel erhalten, sagte Richter jetzt dem Tagesspiegel. Das sei knapp die Hälfte der Einnahmen der Partei gewesen.

In der Organklage stellt der Anwalt zudem Befangenheitsanträge gegen zwei Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Peter Müller und Peter Huber. Müller hatte sich in seiner Zeit als saarländischer Ministerpräsident negativ über die NPD geäußert, Huber tat dasselbe einst als Innenminister in Thüringen. Parteianwalt Richter hatte auch 2016 in der mündlichen Verhandlung des zweiten Verbotsverfahrens Befangenheitsanträge gegen Müller und Huber eingebracht. Das Bundesverfassungsgericht wies die Ablehnungsgesuche als unbegründet zurück. Müller, Huber und die weiteren Richter des Zweiten Senats entschieden im Januar 2017 einstimmig, den Antrag auf ein Verbot der NPD zurückzuweisen.

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