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Lutz Bachmann im Gerichtssaal in Dresden.

© REUTERS/Jens Meyer

Update

Pegida: Staatsanwaltschaft und Bachmann legen Rechtsmittel gegen Urteil ein

Wegen herabwürdigender Facebook-Kommentare ist Lutz Bachmann zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu mild.

Hoffentlich gibt es dann ein angemesseneres Urteil. Es kann doch nicht sein, dass widerliche Beleidigungen von Flüchtlingen, die hier nur ihr Leben retten wollten, nur peanuts kosten. Das sind Menschen, kein Freiwild.

schreibt NutzerIn provinzler

Die Staatsanwaltschaft Dresden wird gegen das Urteil wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann Rechtsmittel einlegen. Ob Berufung oder Revision beantragt werde, sei aber noch nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch. Bachmann war am Dienstag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Auch Bachmanns Anwalt legte für seinen Mandanten Berufung ein. Ein entsprechendes Schreiben verbreitete Pegida auf Twitter.

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Der Kopf des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses soll Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren herabgewürdigt und zum Hass gegen sie angestachelt haben. Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel bereits vorbestrafte 43-Jährige hatte bestritten, dass diese Kommentare von ihm stammten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige 2014 in dem sozialen Netzwerk Facebook Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ beschimpft hat. Das Strafmaß setzte der Richter Hans-Joachim Hlavka auf 120 Tagessätze von je 80 Euro fest. Die Worte Bachmanns könnten nur volksverhetzenden Charakter haben, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie zerstörten die Würde von Menschen. Auch die Meinungsfreiheit habe ihre Grenzen, zumal wenn ein Gesetz verletzt wurde, fügte er hinzu. Auch sei für ihn klar, das Bachmann der Urheber dieser Facebook-Einträge ist. Dieser hatte die Vorwürfe bestritten.

Der „Pegida“-Gründer habe mit einer Zeugin, auf deren Facebook-Seite der Chat zu lesen war, persönlich und über das Internet Kontakt gehabt, als er selbst öffentlich noch nicht so bekannt war, sagte der Richter. Die Zeugin hatte sich mit den Posts an die „Dresdner Morgenpost“ gewandt, die diese Texte veröffentlichte.

"Klares Schuldeingeständnis"

Zudem habe Bachmann nach den Einträgen öffentlich seinen Rücktritt erklärt und sich dafür entschuldigt, sagte Hlavka. Das werte er als „klares Schuldeingeständnis“. Damals habe er demnach „den Fehler eingesehen“. Eine Manipulation der Posts schließe das Gericht aus. Der Richter betonte zudem, bei einer möglichen weiteren Anklage wegen Volksverhetzung sei eine Strafe auf Bewährung eher unwahrscheinlich.

Bachmann selbst äußerte sich während der gesamten Verhandlung nicht, ließ die Vorwürfe durch seine Verteidigerin aber bestreiten. Für die Verteidigung hat die Verhandlung „nicht ansatzweise nachgewiesen“, dass Bachmann die Postings selbst verfasst hat. Sie plädierte auf Freispruch. Der Mitbegründer des islamfeindlichen „Pegida“-Bündnisses ist bereits wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestraft. Eine letzte Bewährungsstrafe war im Oktober 2015 ausgelaufen.

Der Prozess hatte am 19. April unter großem öffentlichen Interesse begonnen. Die „Pegida“-Bewegung („Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“) zieht seit Oktober 2014 nahezu jeden Montag Tausende Asyl- und Islamkritiker in die Dresdner Innenstadt, zwischenzeitlich bis zu 25.000 Menschen. (Tsp, dpa, epd)

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