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Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann prüft eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Richter-Anwärter.

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Rechtsextremismus: Bayern lehnt Google-Suche bei Richtern ab

Nach der Affäre um einen Proberichter aus der Neonazi-Szene greift der bayrische Innenminister bei künftigen Bewerbern lieber auf den Verfassungsschutz als auf eine Suchmaschinen-Anfrage zurück.

Trotz der Affäre um die Ernennung eines rechtsradikalen Proberichters lehnt das bayerische Justizministerium Internet-Suchabfragen bei Job-Bewerbern ab. "Eine systematische Ausforschung von Bewerbern im Internet ohne Anlass findet bei Bewerbern nicht statt und hat auch bei dem betreffenden Richter nicht stattgefunden", teilte das Ministerium mit, das für die Einstellung von Zivilrichtern im Freistaat zuständig ist.

Der aus Brandenburg stammende Richter hat am Dienstag seine Entlassung beantragt, nachdem seine Vergangenheit als Sänger der rechtsradikalen Band "Hassgesang" bekannt geworden war. Die Band ist ebenso wie ihr Frontmann in der Szene bekannt, eine Google-Suche hätte den politischen Hintergrund des Bewerbers ans Licht gebracht.  Der Brandenburger Verfassungsschutz beobachtete „Hassgesang“ zehn Jahre von 2003 bis 2013. Die dortigen Verfassungsschützer hatten die bayerischen Kollegen über B.s Umzug informiert, gaben aber keinen Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte. Unklar ist, ob die Brandenburger Verfassungsschützer bemerkt hatten, dass B. sich für den Staatsdienst bewarb.

Verfassungsschutz bei Beamtenanwärtern

Die bayerische Regierung prüft statt dessen, ob eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Richter-Anwärter eingeführt werden soll, wie sie zum Zeitpunkt des "Radikalenerlasses" in den siebziger Jahren galt. Es
könne sinnvoll sein, dass „bei jedem, der Richter werden will oder Polizist oder Lehrer“ grundsätzlich beim Verfassungsschutz angefragt werde, ob über den Betreffenden etwas bekannt sei, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (BR). Der Proberichter mit Neonazi-Vergangenheit, der jetzt in Bayern entlassen wurde, hatte zuvor in Berlin vergeblich versucht, in den Richterdienst zu gelangen. Nach Tagesspiegel-Informationen hat sich Maik. B. vor einem Jahr in der Hauptstadt beworben – er ist aber vom Kammergericht wegen zu schlechter Noten abgelehnt worden. Zu einer weiteren Eignungsprüfung ist es daher bei ihm nicht gekommen.. mit dpa

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