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137 Menschen sind seit 1990 durch rechte Gewalt ums Leben gekommen – die Bundesregierung zählt nur ein Drittel davon.

© dpa

Politisch motivierte Verbrechen: Verschwundene Opfer

In den 20 Jahren seit der Wiedervereinigung haben Polizei und Justiz viele Tötungsverbrechen als unpolitisch gewertet, die rechtsextreme Hintergründe hatten. Dabei stehen auf solche Motive weit höhere Strafen.

Von Frank Jansen

Der Täter kommt mit einem langen Bajonett. Alexander B., ein polizeibekannter Rechtsextremist, dringt in die Wohnung seines Nachbarn Peter Siebert ein und sticht zu. Siebert hat sich oft über die braune Hassmusik beschwert, mit der B. in voller Lautstärke das Haus beschallt. Nachdem der Hitlerfan im April 2008 wieder mit Siebert aneinandergeraten ist, bringt er den lästigen Nachbarn in der Nacht um.

Ein grausiges Verbrechen, mitten in der idyllischen Allgäustadt Memmingen, doch der Fall erregt nur wenig Aufsehen. Das Landgericht der Stadt verurteilt den Täter im Dezember 2008 in einem Prozess, der nur einen Tag dauert, zu acht Jahren und drei Monaten Haft. Wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Ob der Täter ein rechtsextremes Motiv hatte, was Mord und eine weit höhere Strafe bedeuten würde, interessiert die Richter offenbar kaum.

Das ist heute selbst dem Vizepräsidenten des Landgerichts peinlich. Die Strafkammer habe es dabei belassen, den „äußeren Sachverhalt“ zu klären, sagt Manfred Mürbe. Da B. die Stiche gestanden hatte, hätten die Richter „nicht mehr intensiv nachgeforscht“. Obwohl der Täter vor dem Prozess zugegeben hatte, er habe mit Siebert gestritten, „weil ich rechts bin“. Vizepräsident Mürbe sagt, ein rechtsextremer Hintergrund der Tat sei „wahrscheinlich“. Doch sie taucht in der bayerischen Polizeistatistik nicht als rechts motiviertes Tötungsverbrechen auf. So erfährt das Bundeskriminalamt (BKA), das solche Fälle sammelt und der Bundesregierung übermittelt, nichts. Als die Regierung im Oktober 2009 auf eine Große Anfrage der Linksfraktion zu rechten Tötungsdelikten seit 1990 antwortet, bleibt der Fall Memmingen ungenannt. Es ist nicht der einzige.

Peter Siebert ist nach Recherchen von Tagesspiegel und „Zeit“ eines von 137 Todesopfern rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung. Die mörderische rechtsextreme Kriminalität liegt wie ein Schatten auf 20 Jahren deutscher Einheit. Er wird noch beklemmender durch die Löcher in den Statistiken, durch das Schweigen in Teilen der Polizei und der Justiz. Die Bundesregierung erwähnt auf der Basis von Angaben der Polizei bislang nur 41 „politisch rechts motivierte Gewalttaten“, die 47 Menschen das Leben kosteten. Die Genese dieser Statistik ist zudem gespickt mit Widersprüchen. Ein Überblick.

Im Jahr 1993 nennt die Bundesregierung Kohl in einer Antwort auf eine Anfrage der PDS-Fraktion 22 Tote. 1999 folgt eine Überraschung: elf dieser Todesopfer fehlen in der Statistik der Regierung Schröder, die sie der PDS-Fraktion nach einer Anfrage übermittelt. Da die Polizei jedoch neue Fälle gemeldet hat, lautet die offizielle Zahl der Todesopfer rechter Gewalt wieder 22. Im September 2000 kommt die Polizei auf lediglich 26 Opfer, als Tagesspiegel und „FR“ ihre erste Liste veröffentlichen – mit 93 Toten. Doch der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gibt zu, die Polizei habe „Erfassungsdefizite“. Das BKA bittet Landeskriminalämter um Durchsicht ihrer Akten. In einigen Ländern geschieht das, andere sagen nichts.

Im November 2000 verkündet Schily, die Polizei berichte nun von 36 Todesopfern rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung. Experten des BKA halten auch diese Zahl für zu niedrig. Doch immerhin wird jetzt der Fall des Berliner Neonazis Kay Diesner genannt, der im Februar 1997 in Schleswig-Holstein den Polizisten Stefan Grage erschoss. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hatte die Tat bis zum Herbst 2000 nicht als rechtes Verbrechen eingestuft. Obwohl das Landgericht Lübeck dem Neonazi „menschenverachtende Gesinnung“ und besondere Schwere der Schuld bescheinigt hatte.

Im Jahr 2001 führen die Innenminister dann bei der Polizei das neue Erfassungssystem „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)“ ein (siehe Kasten). Die Kriterien zur Einstufung einer Straftat als politisch werden deutlich ausgeweitet. Im März 2003 spricht die Regierung von 39 Todesopfern rechter Gewalt. Tagesspiegel und „FR“ nennen 99 Tote.

Im Oktober 2009 gibt es wieder eine Überraschung: Die Landeskriminalämter von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben vier Altfälle als rechte Tötungsverbrechen eingestuft. Es handelt sich um Angriffe von Neonazis aus den Jahren 1993, 1996 und 1997. Alle Fälle standen bereits in der Liste, die Tagesspiegel und „FR“ im Jahr 2000 erstellt hatten. Nordrhein-Westfalen erklärt die späte Meldung mit einem „Abgleich zwischen eigenen Erkenntnissen und denen der Justiz“, in Sachsen-Anhalt wird auf das Erfassungssystem PMK verwiesen. Insgesamt kommt die Polizei bundesweit dann auf 47 Todesopfer rechter Gewalt.

Daran hat sich nichts geändert. Selbst ein spektakulärer Fall fehlt. Im Oktober 2003 erschießt der Neonazi Thomas A. in Overath (bei Köln) den Anwalt Hartmut Nickel, seine Frau Mechthild Bucksteeg und Nickels Tochter Alja. Der Ex-Söldner sieht sich als SS-Mann und prahlt nach der Tat, „es ist jetzt Krieg“. Das Landgericht Köln verurteilt Thomas A. Ende 2004 zu lebenslanger Haft. Die NS-Anschauung habe ihm „ein Handeln mit Härte, Entschlossenheit und ungerührtem Vollstreckerwillen“ ermöglicht, sagen die Richter. Sie bescheinigen A. besondere Schwere der Schuld und ordnen Sicherungsverwahrung an. Das Gericht befürchtet, A. würde nach der Haft den bewaffneten Kampf fortsetzen.

In der Antwort der Bundesregierung vom Oktober 2009 auf die Große Anfrage der Linksfraktion steht dazu nichts.

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