Religiöse Beschneidung : Chronik einer beispiellosen Debatte
20.08.2012 00:00 UhrEin Journalist aus dem fernen San Francisco berichtet als erster
Dabei erscheint der Gang in die nächste Instanz, die Revision zum Oberlandesgericht, fast zwingend. Für ein Urteil, das eine akzeptierte religiöse Tradition unter Strafe stellen will, ist der Spruch des Landgerichts von ignoranter Kürze.
Der Richter äußert sich nicht zu dem Verfahren, nach Tagesspiegel-Informationen aber war er es, der das Urteil umgehend an die Fachzeitschrift „Medizinrecht“ weiterreichte. Nicht unüblich, doch wie er wusste, ist es das Hausblatt der Putzke-Fraktion. Dessen Mentor Herzberg hatte noch in der März-Ausgabe erneut zur Beschneidung geschrieben. Im selben Heft machte Putzke einen Doktoranden nieder, der den Schnitt verteidigte.
Natürlich landet das Urteil dann schnell bei Putzke. Die Zeitschrift „Medizinrecht“ bittet um Besprechung. Putzke würde liefern. Aber er ahnt, für eine neuerliche Diskussion ausschließlich in Fachkreisen wäre das Urteil verschenkt. Er will mehr als die herrschende Juristenmeinung.
Putzke sagte dem Tagesspiegel: „Wie die Presse von dem Urteil erfahren hat, dazu weiß ich leider nichts Näheres.“ Eine Lüge, wie sich herausstellen sollte. Der Professor selbst hatte es in die Hand genommen, für die mediale Verbreitung des Urteils zu sorgen und sich an die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und die „Financial Times Deutschland“ gewandt. Von der „FAZ“ wusste er, sie teilt seine kritische Sicht. Bei der „FTD“ arbeitet ein persönlicher Freund Putzkes, derzeit als US-Korrespondent. Beide kennen sich aus dem Studium, Putzke dankte ihm im Vorwort seiner Doktorarbeit. Die „FTD“ soll nun den Auftakt machen, die „FAZ“ würde nachlegen.
So kommt es, dass am 26. Juni ein Journalist aus dem fernen San Francisco auf der Titelseite des Blatts die Deutschen erstmals über ein angeblich wegweisendes Urteil informiert, das hierzulande kein Mensch kennt. Mit einem Tenor, wie Putzke ihn will: „Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar.“ Kein Angeklagter könne sich mehr auf einen Verbotsirrtum berufen.
Der einzige Experte, der zu Wort kommt, ist Holm Putzke. „Das Urteil ist für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben.“ Das Gericht habe sich nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden. „Anders als viele Politiker.“
Rechtssicherheit kann es durch Urteile von Untergerichten nicht geben. Verschwiegen wird, dass es um eine Berufung ging, bei der die Kammer mit nur einem einzigen juristisch gebildeten Richter besetzt ist. Kein Wort, dass der Richterspruch schon sechs Wochen alt ist, dass ein Amtsgericht zuvor das Gegenteil entschieden hatte. Nichts davon, dass weder andere Gerichte noch Staatsanwälte an das Urteil gebunden sind. Nichts, was auf die persönliche Nähe zwischen Putzke und dem Verfasser des Artikels hindeutet. Der FTD-Journalist sagt, er habe sich für die Anfrage bei Putzke aus fachlichen Gründen entschieden. Putzke gibt mittlerweile zu, von sich aus an die Presse herangetreten zu sein.
Am Status eines Landgerichtsurteils gemessen ist der Tenor der Nachricht schrill. Eine Welle bricht über das Kölner Gericht herein, Proteste islamischer und jüdischer Verbände, Anfragen von Journalisten. Als Reaktion wird eine Pressemitteilung herausgegeben. Erst einen Tag später wird das Urteil im vollen Wortlaut in der Justizdatenbank veröffentlicht.
Da ist es zu spät. Der Ton war gesetzt. Der Zentralrat der Juden wies den Richterspruch schon als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ zurück. Der internationale Eindruck, dass Deutschland die Beschneidung verbiete, war nicht mehr zu zerstreuen. Zu Unrecht war geworden, was eben noch als Recht galt.
Dabei war es nur eine Meinung. Aber die herrschte jetzt.
















