Religiöse Beschneidung : Gesucht: Ein Gesetz, das es allen recht macht
02.08.2012 17:24 UhrEin Gesetz, das Muslimen und Juden die Beschneidung ihrer Söhne ausdrücklich erlaubt – bis vor wenigen Tagen sah es so aus, als werde es damit sehr rasch gehen. Doch inzwischen mehren sich die Stimmen in Bundestag und Regierung, die zu weniger Eile mahnen – oder gar meinen, man könne auf ein Gesetz trotz des Kölner Urteils verzichten. Aus dem FDP-geführten Justizministerium hieß es letzte Woche, ein gesondertes Gesetz werde es nicht geben.
Zuvor hatte es aus den Reihen der Linkspartei, der Grünen und der SPD Bedenken gegen „ein Hauruck-Verfahren“ (Grünen-Fraktionschefin Renate Künast) gegeben.
Das Kölner Landgericht hatte am 7. Mai in einem Wochen später bekannt gewordenen und seitdem heiß diskutierten Urteil festgestellt, dass Beschneidung eine strafbare Körperverletzung sei, wenn es keine medizinischen Gründe für sie gebe – also eine Vorhautverengung –, sondern wenn sie religiös begründet werde. Angeklagt war ein Arzt. Bei einem Kind muslimischer Eltern, das er beschnitten hatte, hatte es Komplikationen durch Nachblutungen gegeben. Der Arzt wurde freigesprochen, weil er nach den Worten der Richter nicht wissen konnte, dass er sich strafbar machte.
Umfrage
Ist ein Beschneidungsverbot sinnvoll?
Die Experten im Justizministerium rätseln nun noch, ob sie die Sache im Strafrecht oder im Familienrecht lösen sollen. Auch die Frage des Konflikts zwischen zwei Grundrechten – Religionsfreiheit und Unversehrtheit des Körpers – ist noch ungeklärt. Einen Vorschlag dazu hat der Göttinger Jurist und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der evangelischen Kirche, Hans Michael Heinig, gemacht. Er schlägt vor, jenes „Gesetz über die religiöse Kindererziehung“ von 1921 zu ergänzen, wo bereits der Konflikt zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und dem Erziehungsrecht der Eltern ausgetragen wird. Dort könne man festlegen, dass das religiöse Erziehungsrecht auch Beschneidungen umfasst, vorausgesetzt, sie werden von medizinisch qualifiziertem Personal nach den Regeln der Kunst ausgeführt.
Unter Kollegen des Religionsverfassungsrechtlers wird die ausdrückliche Regelung durch ein Gesetz allerdings auch mit gemischten Gefühlen gesehen. Das Kölner Urteil ist nicht allgemeinverbindlich; würden es muslimische und jüdische Eltern und betroffene Ärzte auf neue Prozesse ankommen lassen, wäre auch so eine dauerhafte Klärung der Frage möglich. Und die Diskussion in den Gemeinden von Juden und Muslimen selbst könnte weitergehen.
Video-Interview zur Bedeutung der Beschneidung im Islam
Interview zum Thema Beschneidung


















