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Gesten sagen manches, aber vieles nicht. Merkels Schweigen im Fall Böhmermann war rechtswidrig, urteilte ein Gericht.

© Michael Kappeler/dpa

Satire-Kritik der Kanzlerin: Merkel hat sich von Böhmermann selbst eine Meinung gemacht

"Bewusst verletzend" urteilte die Kanzlerin über das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten. Ob sie den TV-Auftritt zuvor überhaupt gesehen hat, verschwieg sie. Bis jetzt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich von Jan Böhmermanns umstrittener TV-Satire über den türkischen Staatschef Erdogan ein eigenes Bild gemacht, bevor sie den Auftritt mit dem „Schmähgedicht“ öffentlich kritisierte. Dies teilte das Kanzleramt mit, nachdem es vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entsprechenden Auskünften verpflichtet worden war (Az. OVG 6 S 9.17). Die Kanzlerin habe das Gedicht bei „bild.de“ zur Kenntnis genommen, hieß es. Erst danach habe sie es als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Zudem wurden weitere Kanzleramts-Interna zu dem Geschehen und Merkels Informationsstand dargelegt.

In einer Pressekonferenz wurde die Frage übergangen

Die Kanzlerin war nach ihrer Wertung über das „Schmähgedicht“ in die Kritik geraten. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz warf Merkel vor, damit einem Urteil vorzugreifen, das nur der Justiz zustehe. Auch die spätere Erlaubnis der Regierung für Böhmermanns Strafverfolgung hielt Schertz für verfehlt. Ob Merkel sich das „Schmähgedicht“ zuvor selbst angesehen hatte, blieb dabei ungeklärt. In einer Pressekonferenz der Regierung wurde die Frage übergangen.

Erst eine Eilklage des Tagesspiegels zwang das Kanzleramt zur Antwort. Der Fall ist bedeutsam, weil die Regierung bisher den Standpunkt vertreten hat, die Kanzlerin müsse grundsätzlich keine Angaben zu ihrem Informationsstand im Vorfeld von Regierungsentscheidungen machen. Dies gehöre zum „Kernbereich der Exekutive“, der für die Öffentlichkeit verschlossen bleibe, weil sonst ein „Mitregieren Dritter“ zu befürchten sei.

Die Regierung verweigerte Antworten - aus prinzipiellen Gründen

Nach dem Beschluss des OVG dürfte diese Position nicht mehr zu halten sein. Die Richter wiesen darauf hin, dass es sich bei den amtlichen Entscheidungen zur Böhmermann-Affäre um einen abgeschlossenen Vorgang handele. Welche „Vorfeldinformationen“ die Beteiligten zur Kenntnis genommen hätten, sei Recherchen der Presse zugänglich. Das Kanzleramt habe nicht ausreichend dargelegt, weshalb Merkel durch solche Auskünfte in ihrem künftigen Handeln eingeschränkt werden könne. Die Richter wiesen auch das Argument des Kanzleramts zurück, wonach die türkische Seite durch eine Auskunftserteilung brüskiert werden könne. Erdogans Haltung in der Sache sei schließlich bekannt, hieß es.

Das Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ist mittlerweile eingestellt worden. Der umstrittene Paragraf zur „Majestätsbeleidigung“ wird zum Jahresanfang aus dem Gesetzbuch gestrichen.

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