zum Hauptinhalt
Arm, und oft nicht versichert. Wer sich bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse meldet, muss keine Beiträge nachzahlen.

© picture alliance / dpa

Schuldenerlass für Nichtversicherte: Union bleibt hart

Sozialverbände fordern, den Schuldenerlass für die gut 100 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zu verlängern. Doch die Union wehrt sich.

Es ist ein Angebot, aber ein zeitlich begrenztes. Wer nicht krankenversichert ist und diesen Zustand bis zum 31. Dezember 2013 beendet, dem bleiben größere Beitragsnachzahlungen erspart. Doch offenbar hat sich die Offerte nicht wirklich herumgesprochen. Noch immer, so schätzen die großen Sozialverbände, seien in Deutschland mehr als 100 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Den seit August geltenden Schuldenerlass hätten bisher nur „wenige tausend“ in Anspruch genommen.

Gemeinsam appellieren daher nun VdK, Paritätischer Gesamtverband und Volkssolidarität an alle Betroffenen, das Zeitfenster noch zu nutzen – und an die Politik, ihr Angebot zu entfristen. „Die geringe Beteiligung hat gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat“, sagte der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Rolf Rosenbrock. „Wir brauchen deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für alle Mal zu beenden.“

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn wies diese Forderung zurück. "Wir haben allen Nichtversicherten noch mal eine mehrmonatige Chance zur Nachversicherung gegeben", sagte er dem Tagesspiegel. Eine Entfristung wäre aus seiner Sicht nun "die Einladung, seine Beiträge nicht mehr zu zahlen, so lange man gesund ist. Das geht gar nicht."

Hintergrund ist eine Schuldenerlassregelung im „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung“. Da in Deutschland seit dem 1. April 2007 eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen alle Nichtversicherten, die sich erst später versichern, nicht nur sämtliche Beiträge bis zu diesem Stichtag nachbezahlen. Sie haben obendrein auch noch – selbst wenn sie in dieser Zeit gar keine Leistungen in Anspruch genommen haben – Säumniszuschläge zu berappen. Beides wird Nichtversicherten, wenn sie sich noch in diesem Jahr bei einer Krankenkasse angemeldet haben, erlassen. Verpassen sie diese Gelegenheit, werden sie wieder wie gewöhnliche Beitragsschuldner behandelt.

Zur Startseite