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SPD-Chef Sigmar Gabriel wirft am Freitag einen Briefumschlag mit seinem Stimmzettel zum SPD-Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag in einen Briefkasten in seiner Heimatstadt Goslar.

© dpa

SPD-Mitgliederentscheid: Schon 200.000 Mitglieder haben abgestimmt

Mindestens 20 Prozent der SPD-Mitglieder müssen sich an dem Votum beteiligen, damit die Abstimmung über den Koalitionsvertrag gültig ist. Bis Freitagmittag war diese Hürde schon locker genommen. Und auch Karlsruhe gibt grünes Licht.

Für das SPD-Mitgliedervotum zur großen Koalition zeichnet sich eine hohe Beteiligung ab. In einem internen Schreiben von Generalsekretärin Andrea Nahles an die SPD-Mitglieder, das dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: "Bis heute, 12:00 Uhr sind fast 200.000 Wahlunterlagen für das SPD-Mitgliedervotum in unserem Postfach eingegangen." Damit ist klar, dass die Abstimmung nicht an einer zu geringen Beteiligung scheitern wird. Mindestens 20 Prozent der SPD-Mitglieder müssen abstimmen, damit die Befragung gültig ist. Nun sind es bereits rund 40 Prozent.

Die Mitgliederbefragung endet am kommenden Donnerstag. Am 14. Dezember soll dann in Berlin ausgezählt und spätestens am 15. Dezember das Ergebnis bekannt gegeben werden. Seit einigen Tagen wirbt die Parteispitze auf Regionalkonferenzen um Zustimmung zum Koalitionsvertrag.

Gabriel wirbt für Koalitionsvertrag

SPD-Chef Sigmar Gabriel warb bei einer Veranstaltung in seiner Heimatstadt Goslar für den zwischen Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag. „Der kann sich sehen lassen, der Koalitionsvertrag, das denken alle Spitzen der SPD, und deswegen sind wir auch sicher, dass wir ein gutes Ergebnis kriegen werden“, sagte er. Die Stimmung der Mitglieder bei den SPD-Regionalkonferenzen sei gut, es gebe dort eine überwältigende Mehrheit für die Annahme des Koalitionsvertrages. „Die ganze SPD ist unheimlich stolz darauf, dass wir die einzige Partei sind, bei der Mitglieder auch was zu sagen haben und nicht nur Beiträge zahlen.“ 3000 Neueintritte in wenigen Wochen könnten sich sehen lassen.

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Mitgliederentscheid

Auch vom Bundesverfassungsgericht gibt es grünes Licht. Das Gericht in Karlsruhe wies am Freitag einen Eilantrag einer Privatperson gegen den SPD-Mitgliederentscheid ab. Eine Verfassungsbeschwerde sei nicht zulässig, weil Parteien nicht Teil des Staates seien und keine öffentliche Gewalt ausübten, heißt es zur Begründung. Auch die Rechte der einzelnen Bundestagsabgeordneten, die nicht weisungsgebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen seien, würden in keiner Weise eingeschränkt - weder durch eine Fraktionszugehörigkeit noch durch den Mitgliederentscheid einer Partei.

Das Grundgesetz weise Parteien aber eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu, weil ohne sie eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht möglich sei, teilte das Verfassungsgericht mit. (asi/ctr/AFP/dpa)

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