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Politik: Staatsleistungen für Kirchen auf dem Prüfstand

Berlin - Die Kirchen haben seit dem Jahr 1949 Staatsleistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro erhalten. Das hat die kirchenkritische Humanistische Union errechnet.

Berlin - Die Kirchen haben seit dem Jahr 1949 Staatsleistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro erhalten. Das hat die kirchenkritische Humanistische Union errechnet. Die evangelische Kirche habe von den Ländern 7,4 Milliarden Euro bekommen, die katholische Kirche 6,4 Milliarden Euro. Die Höhe der Staatsleistungen variiere in den Bundesländern. So zahle das Saarland je Einwohner und Jahr 69 Cent, in Nordrhein-Westfalen seien es 1,18 Euro. Dagegen würden pro Jahr in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt über zwölf Euro gezahlt. Die sogenannten Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Ausgleich für Enteignungen ihres Besitzes seit der Reformation – unabhängig von der Kirchensteuer und staatlichen Zuschüssen etwa für Krankenhäuser oder Religionsunterricht. Da in den Ländern unterschiedlich viel enteignet wurde, variieren auch die Ausgleichszahlungen.

Der Artikel 140 des Grundgesetzes fordert die Ablösung dieser Staatsleistungen – gegen eine einmalige Entschädigungszahlung. Die Kirchen sperren sich nicht gegen die Ablösung und verlangen eine einmalige Zahlung von mindestens zehn Milliarden Euro als Ausgleich für die dann künftig entfallenden Zahlungen. Von staatlicher Seite gab es bisher kein Angebot. Die Humanistische Union setzt sich für eine rückwirkende Verrechnung der bereits geleisteten Zahlungen ein. „Die seit dem Inkrafttreten des Verfassungsgebotes zur Ablösung geleisteten Zahlungen betrachten wir als Ablöseleistungen“, sagte Johann-Albrecht Haupt vom Vorstand der Humanistischen Union am Montag. Die Zahlung von Staatsleistungen müsse deshalb sofort ausgesetzt werden, fordert der Verband. Prälat Bernhard Felmberg, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik und der EU, wies die Forderung der Humanisten zurück: „Auch wenn man als Mieter 30 Jahre lang Miete zahlt, wird man dadurch noch nicht zum Eigentümer der Wohnung.“ Auch Staatskirchenrechtler wie Hans Michael Heinig aus Göttingen betonten, dass eine Ablösung der Staatsleistungen nur durch eine noch zu zahlende Ablösesumme zu erreichen sei. clk

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