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Ankommende Flüchtlinge in Rosenheim

© dpa

Steigende Kosten für Flüchtlinge: Linke fordern: Solidaritätszuschlag nicht abschaffen

Mit den Flüchtlingszahlen wachsen die finanziellen Herausforderungen für den Bund. Der Linken-Politiker Axel Troost meint: Ohne Fortführung des Soli geht es nicht.

Die Linken fordern, angesichts von längerfristigen finanziellen Herausforderungen durch die wachsende Zahl von Flüchtlingen auf das Auslaufen des Solidaritätszuschlags zu verzichten. „In der aktuellen Situation ist der Solidaritätszuschlag das ideale Instrument, um den zusätzlichen Finanzbedarf zu decken“; sagte der Linken-Parteivize und Finanzpolitiker Axel Troost dem Tagesspiegel. „Die neue Situation zeigt, wie falsch es wäre, den Soli abzuschaffen oder auslaufen zu lassen.“ Troost geht allein für das kommende Jahr von einem Mehrbedarf  von mindestens zwei bis drei Milliarden Euro allein für Unterbringung und Integration aus. Auf Bund, Länder und Kommunen kämen jedoch weit mehr Aufgaben zu, auch längerfristig. Es sei völlig unstrittig, „dass ein Neustart im sozialen Wohnungsbau gebraucht wird, weil der Wohnungsbedarf insbesondere in Ballungsgebieten bei weitem nicht gedeckt werden kann“, sagte er. Dazu müssten in den anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag Lösungen gefunden werden.

"Schon größere Aufgaben gestemmt"

Troost erinnerte in diesem Zusammenhang an frühere Herausforderungen. „Mit dem Lastenausgleichsfonds hatte der Bund in den 1950er Jahren schon Finanzierungen von viel größerem Ausmaß gestemmt“, sagte er. Mit diesem Fonds seien damals nicht nur Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg beseitigt worden, sondern er habe auch der Integration von Vertriebenen gedient. „Die Flüchtlingsfrage ist nun wieder eine gesamtdeutsche Aufgabe, für welche der Bund in der Pflicht ist.“

CDU und CSU wollen den Soli ab 2019 schrittweise abbauen. Das haben die Parteispitzen um Bundeskanzlerin Angela Merkel im März beschlossen. In der SPD und den Ländern gab es daran zwar Kritik; mehrere Ministerpräsidenten fordern weiterhin eine Fortführung des Soli über 2019 hinaus, als Teil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen.  Allerdings spielte das Weiterbestehen des 1991 erstmals eingeführten Zuschlags auf die Einkommensteuer zuletzt in den Bund-Länder-Gesprächen keine zentrale Rolle mehr.

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