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Stellungnahme zum Fall Sarrazin : Bundesregierung antwortet auf Rassismus-Vorwurf der UN

11.07.2013 17:12 Uhrvon
Thilo Sarrazin 2011 auf dem Weg zu seinem SPD-ParteiordnungsverfahrenBild vergrößern
Thilo Sarrazin 2011 auf dem Weg zu seinem SPD-Parteiordnungsverfahren - Foto: Tim Brakemeier/dpa

Die UN halten Thilo Sarrazins Aussagen über arabische und türkische Berliner für rassistisch. Auch die Bundesregierung denkt jetzt über bessere Gesetze zum Schutz gegen Diskriminierung nach.

Die Bundesregierung stellt Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf, der Deutschland im Falle Sarrazin gerügt hatte, heißt es: „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses.“ Dabei werde die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Beleidigung und Volksverhetzung eingestellt hatte, habe man gebeten, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“, heißt es in dem Text vom 1. Juli, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Der Ausschuss hatte Anfang April festgestellt, dass Sarrazins Äußerungen – damals noch in seinem Interview für die Zeitschrift „Lettre“ – rassistisch seien und dabei moniert, dass deutsche Behörden und Gesetzgebung die Bevölkerung gegen solche Äußerungen nicht ausreichend schützten. Die entsprechenden deutschen Gesetze würden zu eng ausgelegt; dass es kein Strafverfahren gegen Sarrazin gegeben habe, sei ein Verstoß gegen die Antirassismus-Konvention. Für eine Antwort aus Berlin hatte der Ausschuss eine Frist von 90 Tagen gesetzt.

Auslöser des Stellungnahme war eine Beschwerde des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg (TBB) in Genf, nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung, das er gegen Sarrazin angestrengt hatte, im November 2009 eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft sah die Äußerungen Sarrazins als vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Der Generalstaatsanwalt stellte sich hinter diese Sicht der Kollegen und hielt zudem fest, dass der TBB auch kein Klagerecht habe. Die Klagen zweier Berliner Migranten wurden ebenfalls abgelehnt.  

Das Lettre-Interview von 2009 war Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ vorausgegangen. Im Gespräch mit der Zeitschrift hatte der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin, damals noch Vorstandsmitglied der Bundesbank, unter anderem gesagt, er müsse „niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für siebzig Prozent der türkischen und für neunzig Prozent der arabischen Bevölkerung von Berlin“. Ein Jahr später legte Sarrazin mit seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ nach, von dem inzwischen, die Taschenbuchausgabe eingeschlossen, nach Angaben des Verlags 1,35 Millionen Exemplare verkauft sind – mehr als von jedem anderen politischen Sachbuch der deutschen Nachkriegsgeschichte.  Der Versuch des Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, den Sozialdemokraten Sarrazin aus der SPD auszuschließen („Wer uns empfiehlt, diese Botschaft in unseren Reihen zu dulden, der fordert uns zur Aufgabe all dessen auf, was Sozialdemokratie ausmacht“), scheiterte. In der Osterwoche 2011 wurde das Ausschlussverfahren eingestellt,  nachdem Sarrazin erklärt hatte, er habe weder die Partei schädigen noch Migranten beleidigen wollen.

 

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Sie waren zusammen im Afghanistan-Einsatz. Jetzt sitzen sie auf entscheidenden Posten im Ministerium. Sie prägen das Bild, das sich die Ministerin macht. Sie bestimmen Ausrichtung, Struktur und Selbstverständnis der Truppe. Welche Folgen hat das für Deutschlands Sicherheit?
Eine Recherchekooperation des Tagesspiegels mit dem ARD-Magazin "Fakt".

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